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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Auslosung Ersatzmitglieder

B
Bierstedt0402
Feb 2020 bearbeitet

Hallo Zusammen! Kurze Frage. Die Ersatzmitglieder mussten aufgrund von Stimmengleichheit ausgelost werden. Der Wahlvorstand hat alles vorbereitet und einen Mitarbeiter ohne jegliches Amt zur Auslosung herangezogen und auf dem Protokoll als „ Gast“ vermerkt. Dieser soll auch auf dem Dokument unterschreiben. Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob dieser Weg der Wahl/Auslosung rechtlich abgesichert ist. Frage: Darf ein Gast ohne Sitz im Wahlvorstand, an der Wahl aktiv teilnehmen?

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Community-Antworten (3)

C
celestro

13.02.2020 um 23:32 Uhr

Soweit ich mich erinnere, gibt es für die Auslosung keine näheren Vorgaben. Wüßte nicht, wieso nicht ein Gast das Los ziehen dürfen sollte.

K
kratzbürste

14.02.2020 um 09:08 Uhr

Wir haben auch immer eine zufällig vorbei laufende gute Fee genommen. Es gibt eben keine Regeln.

P
Pjöööng

14.02.2020 um 10:53 Uhr

Die Unterschrift dieses Gastes ist unnötig/unsinnig!

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