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Corona-Test positiv – Information an den Betriebsrat?

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mamagarn
Sep 2020 bearbeitet

Der Betrieb ist eine Gaststätte. Ein Gast meldete sich nun per E-mail an der Geschäftsanschrift, meldete die eigene, positiv festgestellte Covid-19-Infektion, spricht von Symptomen an sich und einem Aufenthalt im Betrieb am betreffenden Tag.

Der Geschäftsführung ist der Inhalt der Nachricht bekannt, es gab auf Weisung auch eine Korrespondenz mit dem Gast. Der Betriebsrat wurde darüber – noch – nicht seitens der GF informiert, der BR hat aber seit kurzem Wissen zum Vorgang erlangt.

Der AG hat für die Sicherheit der Mitarbeiter zu sorgen, der BR Mitbestimmungsrecht. Frage mich aber:

Ist der BR grundsätzlich (seitens der GF, oder durch das Gesundheitsamt) zu informieren? Falls ja, in welchem Zeitraum hat das stattzufinden? Bis wann sind die am betreffenden arbeitenden Kollegen zu informieren? Darf bzw. MUSS der BR dies in solch einem Fall wie des Coronavirus tun, sobald er davon Kenntnis erhalten hat?

Oder reicht eine Meldung der GF ans Gesundheitsamt und die geben dann alle Schritte vor?

§ 618 Abs. 1 BGB, § 3, § 12 Abs. 1 ArbSchG setze ich mal voraus Ich würde auf § 74, § 81 (1), (2), § 89 (1), (2), § 90 BetrVG tippen

Danke für euren Input

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Community-Antworten (3)

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RudiRadeberger

26.09.2020 um 18:45 Uhr

"Ist der BR grundsätzlich (seitens der GF, oder durch das Gesundheitsamt) zu informieren?" Durch das Gesundheitsamt sicher nicht. Deren Ansprechpartner ist und bleibt der AG. Die Information sollte aber durch den AG erfolgen. Schon im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit.

"Falls ja, in welchem Zeitraum hat das stattzufinden?" Die Information des BR durch den AG würde ich mal schwammig mit "zeitnah" bezeichnen.

"Bis wann sind die am betreffenden arbeitenden Kollegen zu informieren?" Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Verzögern. Es gibt keine definierte Frist.

"Darf bzw. MUSS der BR dies in solch einem Fall wie des Coronavirus tun, sobald er davon Kenntnis erhalten hat?" Vor dem BR erhalten die betroffenen Kollegen die Information bereits vom Gesundheitsamt oder dem AG. Im Besten Fall erhalten Alle die Information gleichzeitig.

"Oder reicht eine Meldung der GF ans Gesundheitsamt und die geben dann alle Schritte vor?" Genauso sieht es aus.

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mamagarn

26.09.2020 um 19:22 Uhr

"'Oder reicht eine Meldung der GF ans Gesundheitsamt und die geben dann alle Schritte vor?' Genauso sieht es aus."

@RudiRadeberger Danke.

Vermutung / Behauptung: die am betreffenden Tag arbeitenden KollegInnen wurden seitens des AG 24 Stunden nach dessen Kenntnisnahme von der Meldung des Gastes (und nun rund eine Woche nach dessen Besuch) noch nicht informiert – laut Dienstplan arbeitet zum Beispiel gerade ein Kollege. Es ist davon auszugehen, dass eine Meldung vor Montag nicht stattfindet. Ein anderer Kollege hat außerdem die gesamte laufende Woche gearbeitet und dürfte auch Kontakt mit zahlreichen KollegInnen gehabt haben.

Nun will ich nicht allen die Krankheit unterstellen. Frage mich aber, welche Prozesse ich jetzt anschiebe: die GF mit dem Wissen um den Gast und dessen Mail konfrontieren? Den heute arbeitenden Kollegen direkt ansprechen und informieren? Abwarten, wann und wie das Gesundheitsamt (nächste Woche) entscheidet und damit abwarten und Kaffee trinken.

Denn "Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Verzögern. Es gibt keine definierte Frist." wäre ja gestern Nachmittag gewesen…?!

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RudiRadeberger

26.09.2020 um 19:31 Uhr

Ich würde mich in diesem Fall mal freimachen von Ämtern und Hierarchien und den betreffenden Kollegen, der heute arbeitet, informieren. Nicht als BR, nicht als Dorfpolizist und nicht als sonst was. Sondern von Mensch zu Mensch. Ich als Mitarbeiter wäre froh, das schnell zu erfahren. Egal von wem. Eventuell habe ich ja Menschen daheim, die ich schützen möchte.

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