Gast oder ordentliches Mitglied?
Hallo, Wir haben immer Mittwochs BR Sitzung. Ich bin zur Zeit im Urlaub und ein Ersatzmitglied wurde eingeladen. Nun habe ich von einer anderen BR-Mitglied die TOP's erfahren und möchte freiwillig meinen Urlaub unterbrechen und am der Sitzung teilnehmen. Darf ich nur als Gast teilnehmen oder als ordentliches BR-Mitglied und der Ersatzmitglied braucht nicht kommen? Habe ich als Gast Mitbestimmungsrechte? LG Stefanie
Community-Antworten (13)
31.07.2020 um 23:43 Uhr
Du bist als BRM dabei und das Ersatzmitglied wird ausgeladen!
01.08.2020 um 00:21 Uhr
Das denke ich auch, aber unser BR Vorsitzender meint, dass ich als Gast daran teilnehmen kann. Nur der Vorsitzende darf seinen Urlaub unterbrechen...
01.08.2020 um 00:31 Uhr
Was für einen Schwachsinn erzählt eurer Vorsitzender denn da eigentlich? Betriebsratstätigkeit ist ein Ehrenamt. Hast du Erholungsurlaub und nimmst an einer Sitzung teil, dann bekommst du diese Zeit nicht als Arbeitszeit gutgeschrieben. Sei denn, euer Arbeitgeber lässt sich darauf ein, dass du dein Urlaub unterbrichst und der Urlaubstag als Arbeitstag geschrieben wird. Ansonsten gehst du in dieser Situation leer aus. Auf jeden Fall kannst du an der Sitzung teilnehmen und das Ersatzmitglied muss dann raus geladen werden.
01.08.2020 um 00:58 Uhr
Vielen Dank, kann ich das irgendwo im BetrVG nachlesen? Unser BRV hat es gerne mit Paragraphen ?
01.08.2020 um 01:05 Uhr
Nun ja, diese Paragraphen kann er sich auf einer Grundlagenschulung aneignen. Vielleicht solltet ihr ihm das mal vorschlagen. Habe jetzt zum Freitagabend leider nicht den "Fitting" zu Hause vorliegen. Kann dann am Montag Vormittag darauf noch Antwort geben.
01.08.2020 um 03:25 Uhr
Wenn euer BRV es mit Paragrafen hat, kann er sich ja mal dieses Urteil durchlesen: ◌͜◌ https://lexetius.com/2011,7081 unter [28] - [32] Da ist es sehr genau erklärt.
unter [29]bb) "Das beurlaubte Betriebsratsmitglied gilt zumindest so lange als zeitweilig verhindert, bis es seine Bereitschaft, gleichwohl Betriebsratstätigkeiten zu verrichten, positiv anzeigt."
oder unter [32] (2) "Es bedarf deshalb einfacher, klarer Kriterien für die Feststellung einer zeitweiligen Verhinderung. Diesem Verlangen der Rechtssicherheit ist am ehesten Genüge getan, wenn die Urlaubsgewährung grundsätzlich zur Verhinderung des Betriebsratsmitglieds führt, es sei denn, dieses hätte seine Bereitschaft zur Betriebsratstätigkeit positiv, ggf. konkludent angezeigt. Solange eine solche – positive – Anzeige nicht vorliegt, ist das beurlaubte Betriebsratsmitglied iSv. § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG als verhindert anzusehen (im Ergebnis ebenso HaKo-BetrVG/Düwell 3. Aufl. § 25 Rn. 9)."
Du darfst natürlich nicht als Gast teilnehmen aber als ordentliches BRM sofern du es rechtzeitig dem BRV gesagt hast. Das Ersatzmitglied ist auszuladen.
01.08.2020 um 14:33 Uhr
Dein Vorsitzender hat es mit Paragraphen?? Dann lass dir mal den entsprechenden Paragraphen zeigen, wo steht das nur er seinen Urlaub unterbrechen darf!! Den stell einmal anschließend hier rein, da bin ich aber sehr gespannt!
01.08.2020 um 19:09 Uhr
Sehe es auch wie SBV Frank. Der BRV kann nicht irgendwas in die Welt setzen und dann sagen, beweise du mir mal das Gegenteil. Behauptet er was muss er es ja beweisen können.
01.08.2020 um 19:16 Uhr
Es gibt da einen, der ist so Präsident geworden und macht auch im Amt so weiter.
01.08.2020 um 23:26 Uhr
Vielen Dank für eure Antwort. Ich werde ihn damit mal konfrontieren und gegebenfalls fragen, wo es geschrieben steht, dass nur er aus den Urlaub kommen darf. Schönes Wochenende allen
02.08.2020 um 11:57 Uhr
@Stefanie79 Und bedenke für die Zukunft, euer BRV ist Gleicher unter Gleichen. Er hat nicht mehr und nicht weniger Rechte als alle anderen im Gremium. Er ist lediglich dazu dar um Dinge im Empfang zu nehmen oder aber zu übermitteln und BR Sitzungen vor zu bereiten und zu leiten. Vielleicht berichtest du mal hier was aus deinem Anliegen und den Antworten hier geworden ist. Passiert leider viel zu selten.
10.08.2020 um 00:35 Uhr
Hallo zusammen, sorry für die späte Antwort... also ich hatte mich ja beim BRV rechtzeitig für die Sitzung in meinen Urlaub angemeldet. Als ich am Mittwoch da war, hatte ich ihn gleich gesagt, dass ich nicht als Gast sondern als ordentliches Mitglied da bin. Natürlich wollte er wissen, wo es steht. Daraufhin hatte ich ihn gebeten mir zu zeigen, wo es steht, dass nur der Vorsitzende aus den Urlaub freiwillig an einer Sitzung teilnehmen darf. Es kam von seiner Seite nichts. Ich hatte ihn eine Rechtsprechung zu diesen Thema (welches ich bei www.haufe.de gefunden hatte) gezeigt. Danach hat er sich bei mir entschuldigt und auch im Gremium gesagt, dass er dies nicht wusste und ich natürlich an der Sitzung teilnehmen kann. Warum einfach, wenn man es auch kompliziert machen kann ? Danke für eure Hilfe!!! LG Stefanie
10.08.2020 um 07:13 Uhr
Danke für die Rückmeldung ?
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