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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bin ich in einer Festeinstellung?

G
Gefahrinverzug
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Leute . eine Frage bezüglich Festeinstellung nach Zeitvertrag. Ich hatte bis letzten Monat einen Zeitvertrag , der ist ausgelaufen am 31.07.2013. Nun bin ich seit dem Montag den 05.08.2013 auf Montage. Ist es nicht so dss ich nach Betrvg jetzt eine unbefristeten Vertrag habe? Wo kann ich das den wohl nachlesen? Danke für Antworten

1.04506

Community-Antworten (6)

M
mitleserinnennn

06.08.2013 um 20:53 Uhr

Was war den vom 01.08. - 05.08.? Weiter hat der AG dich auf Montage gesandt oder bist Du einfach gefahren?

G
Gefahrinverzug

06.08.2013 um 21:16 Uhr

Wurde durch den AG dort eingeteilt Steht so in der Einteilung.

H
Hoppel

06.08.2013 um 21:23 Uhr

@ Gefahrinverzug

Das BetrVG hat damit überhaupt nichts zu tun.

Ein Arbeitsvertrag kommt wie viele andere Verträge durch Angebot und Annahme des Angebots zustande; die Schriftform ist für den Arbeitsvertrag nicht zwingend. Allerdings muss der AG bem Nachweisgesetz genüge tun.

In Deinem Fall hat der AG die Montagetätigkeit ab 5.8. angeboten und Du hast das Angebot angenommen, indem Du am Montag an Ort und Stelle warst.

Da eine Befristung zwingend vor Antritt der befristeten Tätigkeit schriftlich vereinbart worden sein muss, handelt es sich bei Dir nun um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

N
Nubbel

06.08.2013 um 21:25 Uhr

und nachlesen kannst du das im §14 abs 4 im teilzeit-und befristungsgesetz

W
Watschenbaum

06.08.2013 um 22:26 Uhr

wie es aussieht, könnte ein unbefristeter Vertrag entstanden sein, es gibt aber - je nachdem, wie es bei dir nun genau aussieht - einige Fallstricke:

(z.b. Art der Befristung - Zeit kombiniert mit Zweck, Zeit zwar abgelaufen, Zweck aber noch nicht erreicht)

oder bereits vor längerem geäußerte Ablehnung einer unbefristeten Verlängerung, zählt im Sinne eines unverzüglichen Widerspruchs nach § 15 TzBfG : "(5) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt. ")

oder auch Unwägbarkeiten (der AG schiebt dir doch noch eine Befristung nach und lässt dich rückwirkend unterschreiben, oder er legt dir eine Sachgrundbefristung vor, oder oder)

deshalb würde ich dir raten, mucksmäuschenstill zu bleiben

einfach normal weiterarbeiten, das Thema "Arbeitsvertrag" keinesfalls ansprechen geschweige denn überall herumzutönen, "juhu, ich bin unbefristet"

M
mitleserinnennn

07.08.2013 um 14:26 Uhr

Letztlich müsstest Du dann aber auch ggf klagen, wenn der AG es später bestreitet. Es soll AG geben, welche AN die sie verklagt haben besonders lieben, was sich dann auch stets wieder zeigt.

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