Hallo Forum,
ich versuche mich kurz zu fassen:

Wir stecken mitten in Verhandlungen zum Sozialplan und Interessenausgleich. Die Geschäftsleitung drängt plötzlich massiv darauf, den Interessenausgleich bis Ende des Monats unterzeichnet zu bekommen und verlangt von uns eine Absichtserklärung, in der wir zusichern, den Vertrag mit ihr bis zum genannten Termin unterschriftsreif verhandelt zu haben. Sie droht mit weiteren betriebsbedingten Kündigungen weiterer Mitarbeiter/Abteilungen, wenn wir dies nicht tun. Unser Anwalt, ohne den wir nicht weiterverhandeln werden, befindet sich für die nächsten zwei Wochen in Urlaub. Kann uns eine Absichtserklärung zum Verhängnis werden, wenn diese lediglich den Willen zur unterschriftsreifen Aushandlung erklärt, aber eben keine Zusage zur Unterschrift zum vorgegebenen Termin? Mir ist klar, dass ich hier keine rechtsverbindliche Auskunft erhalten werde, aber vielleicht kann mir jemand eine Einschätzung geben. Mir schwant nämlich nichts gutes, da ich den Sinn in der „Erklärung“ nicht sehe…