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Absichtserklärung zur Aushandlung eines Interessenausgleichs

H
Hagebuttentee
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Forum, ich versuche mich kurz zu fassen:

Wir stecken mitten in Verhandlungen zum Sozialplan und Interessenausgleich. Die Geschäftsleitung drängt plötzlich massiv darauf, den Interessenausgleich bis Ende des Monats unterzeichnet zu bekommen und verlangt von uns eine Absichtserklärung, in der wir zusichern, den Vertrag mit ihr bis zum genannten Termin unterschriftsreif verhandelt zu haben. Sie droht mit weiteren betriebsbedingten Kündigungen weiterer Mitarbeiter/Abteilungen, wenn wir dies nicht tun. Unser Anwalt, ohne den wir nicht weiterverhandeln werden, befindet sich für die nächsten zwei Wochen in Urlaub. Kann uns eine Absichtserklärung zum Verhängnis werden, wenn diese lediglich den Willen zur unterschriftsreifen Aushandlung erklärt, aber eben keine Zusage zur Unterschrift zum vorgegebenen Termin? Mir ist klar, dass ich hier keine rechtsverbindliche Auskunft erhalten werde, aber vielleicht kann mir jemand eine Einschätzung geben. Mir schwant nämlich nichts gutes, da ich den Sinn in der „Erklärung“ nicht sehe…

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Community-Antworten (5)

H
Hartmut

06.08.2013 um 21:14 Uhr

Ich rate dazu, cool zu bleiben: "Sehr geehrte (Geschäftsleitung), Ihren Wunsch nach besonders zügiger .... haben wir erhalten. Wir glauben jedoch, dass es nicht im Interesse der Firmenangehörigen sein kann, wenn wir angesichts einer Entscheidung mit solcher Bedeutung überhastet .... Darum halten wir Rechtsrat und Erfahrung für unseres Anwalts in dieser Sache für dringend erforderlich ... Herr RA wird am x.x.x wieder aus dem Urlaub zurück sein. Wir kommen dann auf Sie zu. MfG Ihr BR". Dies Schreiben würde ich sicherheitshalber per Beschluss abnicken lassen. Allenfalls könnte man dem AG anbieten, mit ihm zu beraten um den Grund für die Hast zu verstehen, und ggfs. einen eigenen Ersatz-Anwalt konsultieren. Ob er denn damit einverstanden ist und wie immer die Kosten übernimmt? (Ruft Euren Spezi an, er soll euch einen guten Kollegen empfehlen.)

W
Watschenbaum

06.08.2013 um 22:13 Uhr

der Interessenausgleich nützt lediglich dem AG (verhindert Ansprüche auf Nachteilsausgleich, dazu muß der AG ernsthaft "versucht" haben, einen IA abzuschließen , bis hin zur Anrufung einer Einigungsstelle)

deshalb diesbezüglich nicht Drängen und schon gar nicht zur Unterschrift erpressen lassen

für euch ist der Sozialplan das wichtigste und bzgl. Verhandlungen beim Sozialplan ist es oftmals von Vorteil, wenn ein Interessenausgleich noch nicht abgeschlossen wurde, da hat man noch ein kleines Druckmittel in der Hinterhand ...............

am besten - für euch - beides - IA und SP - zeitgleich abschließen

B
blackjack

06.08.2013 um 22:46 Uhr

am besten - für euch - beides - IA und SP - zeitgleich abschließen

genau so.

G
gironimo

07.08.2013 um 11:21 Uhr

Wie kann man den eine Absichterklärung darüber abgebebn, auf das man bestenfalls 50% Einfluss hat. Die anderen 50% hat der Arbeitgeber selbst in der Hand. Was will man denn machen, wenn der mauert. Ich würde sie nicht unterschreiben. Allerdings ist es auch unglücklich, dass Euer Anwalt nun erst einmal weg ist. Vielleicht lassen sich die einen oder anderen Punkte zwischendurch auch ohne ihn abklären.

H
Hagebuttentee

07.08.2013 um 17:52 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten. Wir haben ein ähnliches Schreiben, wie von Hartmut vorgeschlagen, aufgesetzt. Den Hinweis, dass das Aushandeln nicht alleine von uns abhängt („50/50“, wie von gironimo korrekt angemerkt), haben wir ebenfalls mit aufgenommen. Mal schauen, was die GF draus macht. Falls das ganze nach hinten losgehen sollte, gebe ich euch kurz Info. P.S.: IA werden wir nicht vor SP unterzeichnen.

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