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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Darf eine Kopie eines Interessenausgleichs ausgehändigt werden ?

M
moald
Jan 2018 bearbeitet

Darf ein zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung abgeschlossener Interessenausgleich mit Namensliste von den gekündigten Mitarbeitern angefordert und ausgehändigt werden ? In dem Schriftstück sind auch Kündigungsvereinbarungen wie z.B. Abfindungen erläutert, die nicht in den eigentlichen Kündigungsschreiben enthalten sind. Ein Mitarbeiter wünscht eine Kopie des Interessenausgleichs und wir haben bis jetzt nur Einsicht gewährt.

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Community-Antworten (1)

D
Dielöwin

30.08.2010 um 11:43 Uhr

Hallo moald

Auch wir haben letztes Jahr einen Sozialplan - Interessenausgleich gemacht. Die Namen der zu Kündigten werden da ja wohl nicht drinstehen?? Wir haben den MA, die eine Kopie wollten, diese auch ausgehändigt. Haben uns natürlich vorher mit der GL besprochen die auch nix dagegen hatten.

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