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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ich bin BR-Mitglied und soll zum 31.12.07 betr.bedingt gekündigt werden - zulässig?

M
Marion
Jan 2018 bearbeitet

Bin seit 1,5 Jahren Mitgl. im BR (von insgesamt 3 Mitgliedern). Aufgrund wirtschaftl. Situation soll Fa-Standort zum 1.1.08 verlegt werden. Mein Arb.platz (Sekretärin in Verwaltung eines ambulanten Gesundheitszentrums) soll im Rahmen eines Interessenausgleichs zw. GF u. BR wegfallen. Der GF, der auch GF unsers städt. Klinikums ist, nimmt nur mediz. Personal mit in sein Klinikum, die dort erstmal unter unserem Fa.-Namen weiterarbeiten sollen. Ab 01.08.08 soll unsere Fa. in ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) umgewandelt und eine Art Tochtergesellschaft werden.

Kann der GF mich betriebsbedingt wegen Wegfall der Verwaltung im Rahmen dieses Interessenausgleichs kündigen? Auch möchte ich als Betriebsrat diesem Interessenausgleich, der meine Wegrationalisierung beschließt nicht zustimmen. Ich habe außerdem eine Rechtsschutzversicherung. Könnte ich erfolgreich die anstehende Kündigung für unwirksam erklären lassen. Beratung mit VERDI-Vertreterin steht noch in den nächsten Tagen an.

5.43309

Community-Antworten (9)

D
DonJohnson

12.09.2007 um 22:02 Uhr

Hallo

Grundsätzlich kannst du als BRM nur außerordentlich gekündigt werden (§103 BetrVG). Die Verlagerung und eventuelle Rationalisierungen betreffen dich nicht. So, jetzt bin ich gespannt, wann "Kölner" über mich herzieht ;-)

P
paula

12.09.2007 um 22:25 Uhr

@Don Johnson

Ohne hier genaue Angaben zur gegenwärtigen und zukünftigen Betriebsstruktur zu haben halte ich Deine Aussage:

"Die Verlagerung und eventuelle Rationalisierungen betreffen dich nicht. "

für gewagt...

K
Kölner

12.09.2007 um 22:28 Uhr

@Don Johnson Ich würde mich wenigstens nicht in jedem Fall darauf verlassen... ...aber fühle Dich getröstet: Selbst die Rechtsprechung verhält sich nicht eindeutig! BAG-Urteil 13.08.1992 - 2 AZR 22/92 vs. BAG-Urteil 18.10.2000 - 2 AZR 494/99

Schön, dass Du wartest!

K
Kölner

12.09.2007 um 22:29 Uhr

@admin Eure Verlinkung ist eine Katastrophe!!!!!

D
DonJohnson

12.09.2007 um 23:47 Uhr

§1 Kölner hat immer recht - @paula: auch die Frage war kurz gefaßt, grundsätzlich habe ich Recht, wenn Fragesteller hätte mehr Infos geben wollen hätte er das gemacht. So wie es beschrieben war, hatte ich Recht, oder?

P
paula

13.09.2007 um 03:06 Uhr

@Don Johnson

nach dem geschilderten knappen Sachverhalt ist meines Erachtens eine valide Antwort nicht möglich... Oder hast Du eine soooo große Kristallkugel

J
jugo

13.09.2007 um 13:16 Uhr

@marion:

Lies mal in den 103 BetrV und in den Kommentaren !!

Fallen die Aufgaben eines BRM (wodurch auch immer) weg, und ist keine andere deiner ausbildung und stellenbeschreibung adäquate stelle frei, so ist eine FÜR DICH extra zu kündigen, dies kann auch eine stelle sein, die selbst (schwerbehinderte, etc.) auch teils geschützt ist !!

Gibt es eine andere Aufgabe od. Stelle für dich, in die du dich ggf. einarbeiten könntest ? Dass er nur med. Fachpersonal nimmt alles schön und gut, ist halt nur WAS ER WILL, ich denke, dass du gute Chancen hast, im neuen Betrieb dort eben Sekr. zu werden, ggf. ist der Platz eben freizukündigen ...

Den Fall habe ich nämlich zur Zeit auch in der Fa. auch ....

K
Kölner

13.09.2007 um 20:26 Uhr

@jugo Liest Du nicht richtig??

S
sbv

14.09.2007 um 10:53 Uhr

@jugo

Dass der AG auch Schwerbehinderte kündigen kann, um ein BRM unterzubringen, bezweifel ich sehr. In meinem KOmmentar BetrVG 103 ist die rede von "geschützten Personenkreis". Soweit ich als SBV informiert bin, gehören SChwerbehinderte zu diesem geschützten Personenkreis, da sie - und nicht nur teils - dem Kündigungsschutzgesetz unterliegen.

Liebe Grüße SBV

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