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Absichtserklärung AG

T
tochri1011
Jan 2018 bearbeitet

Statt einer Betriebsvereinbarung bietet uns der AG eine Absichtserklärung an. Welchen rechtlichen Stellenwert hat eine Absichtserklärung überhaupt?

8.71904

Community-Antworten (4)

K
Kölner

11.10.2007 um 21:49 Uhr

@tochri1011 Ich würde es als AG als "letter of intent" deklarieren. Das hört sich dann noch wilder und aussagekräftiger an, ist aber genau so nutzlos.

Der rechtliche Stellenwert, als auch der sittliche Nährwert ist gleich null!

P
pit47

12.10.2007 um 09:19 Uhr

@tochri1011, es gibt auch Betriebsabreden u. ä., siehe § 77 BetrVG und Kommentare dazu von Fitting und Däubler.

DAH
Der alte Heini

12.10.2007 um 14:42 Uhr

Eine Absichtserklärung ist im BetrVG nicht vorgesehen und hat somit keinerlei rechtliche Bedeutung. Hier Erklärt der Arbeitgeber nur seine Absicht und mehr nicht. Hat für den Betriebsrat keinerlei nutzen. Wenn der AG es ernst meint kann er auch ein Betriebsvereinbarung abschließen. Dieses Angebot dient sicherlich dazu, dem BR erst einmal entgegen zukommen um letztendlich doch das umzusetzen was er vor hat. Mann sollte eine Absichtserklärung nicht mit einer Betriebsabrede verwechseln.

Absichtserklärungen werden jedes Jahr am 31.12. um 24:00 Uhr von tausenden von Menschen abgegeben. Wie viele dieser Absichtserklärungen werden wohl eingehalten??

S
Spartakus

12.10.2007 um 21:18 Uhr

Kurz und schmerzlos !

K E I N E

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