Absichtserklärung AG
Statt einer Betriebsvereinbarung bietet uns der AG eine Absichtserklärung an. Welchen rechtlichen Stellenwert hat eine Absichtserklärung überhaupt?
Community-Antworten (4)
11.10.2007 um 21:49 Uhr
@tochri1011 Ich würde es als AG als "letter of intent" deklarieren. Das hört sich dann noch wilder und aussagekräftiger an, ist aber genau so nutzlos.
Der rechtliche Stellenwert, als auch der sittliche Nährwert ist gleich null!
12.10.2007 um 09:19 Uhr
@tochri1011, es gibt auch Betriebsabreden u. ä., siehe § 77 BetrVG und Kommentare dazu von Fitting und Däubler.
12.10.2007 um 14:42 Uhr
Eine Absichtserklärung ist im BetrVG nicht vorgesehen und hat somit keinerlei rechtliche Bedeutung. Hier Erklärt der Arbeitgeber nur seine Absicht und mehr nicht. Hat für den Betriebsrat keinerlei nutzen. Wenn der AG es ernst meint kann er auch ein Betriebsvereinbarung abschließen. Dieses Angebot dient sicherlich dazu, dem BR erst einmal entgegen zukommen um letztendlich doch das umzusetzen was er vor hat. Mann sollte eine Absichtserklärung nicht mit einer Betriebsabrede verwechseln.
Absichtserklärungen werden jedes Jahr am 31.12. um 24:00 Uhr von tausenden von Menschen abgegeben. Wie viele dieser Absichtserklärungen werden wohl eingehalten??
12.10.2007 um 21:18 Uhr
Kurz und schmerzlos !
K E I N E
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