Erstellt am 06.08.2013 um 14:21 Uhr von mitleserinnennn
Das Jugendschutzgesetz umsetzen, also Rauchverbot unter 18 Jahren kann der AG
Erstellt am 06.08.2013 um 14:26 Uhr von Polybär
@Rapper,
Darf der Arbeitgeber das Rauchen komplett verbieten?
Ja, denn er hat Hausrecht.
Allerdings darf er andererseits das Recht der Raucher auf freie Persönlichkeitsentfaltung nicht verletzen.
Bedeutet: Irgendwo auf dem Betriebsgelände muss ein Raucher rauchen dürfen.
Das gilt auch für Azubis, ausser ein andres Recht Steht dem im Wege ... Der Ausbildungsvertrag taugt dafür nicht, auch Azubis haben ein Recht auf Gleichbehandlung !
Erstellt am 06.08.2013 um 14:30 Uhr von BRMtgl
Das Jugendschutzgesetz muss der AG beachten. Also für Azubis bis 18 Jahre. Guter Beitrsg dazu ...... http://www.blja.bayern.de/textoffice/gesetze/juschg/10.html
PS, dss Jugrndschutzgesetz auch beim Thema Alkohol usw. Das Jugendschutzgesetz gilt,auch in Betrieben.
Erstellt am 06.08.2013 um 16:34 Uhr von gironimo
Bringen wir es auf den Punkt:
Wenn es eine gesetzliche Grundlage gibt, kann der AG das Rauchen verbieten (Jugendschutz, Arbeitsstättenrichtlinien, Brandschutz oder dergleichen).Ansonsten ist ein allgemeines Verbot im Betrieb der Mitbestimmung des BR unterworfen (§ 87 BetrVG, Ordnung im Betrieb).
So gesehen ist es ja rührselig, dass sich Eure Sicherheitsfachkraft sorgt. Aber mit der Begründung geht es nun eben mal nicht.