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Rauchverbot für AZUBIs

R
Rapper
Mrz 2020 bearbeitet

Vielleicht hat jemand aus dem Forum eine passende Antwort dazu: Unser Sicherheitsfachleiter sprach mich heute an, mit der Frage, ob der AG den AZUBIs das Rauchen verbieten kann. Denn sie haben ja einen Ausbildungsvertrag und keinen Arbeitsvertrag in dem Sinne. Und die Firma hat ja die Aufsichtspflicht über die jungen Leute. Ich habe ihm dazu gesagt, dass dies eigentlich das Persönlichkeitsrecht betrifft und man somit eigentlich nicht das Rauchen von AG Seite her verbieten könnte. Zweitens wäre es eine Benachteiligung, da alle anderen rauchenden MA die Raucherplätze aufsuchen können, um ihren Dunst abzulassen.

Hat da jemand von Euch andere Erkenntnisse oder vielleicht rechtliche Hinweise?

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Community-Antworten (4)

M
mitleserinnennn

06.08.2013 um 16:21 Uhr

Das Jugendschutzgesetz umsetzen, also Rauchverbot unter 18 Jahren kann der AG

P
polybär

06.08.2013 um 16:26 Uhr

@Rapper, Darf der Arbeitgeber das Rauchen komplett verbieten?

Ja, denn er hat Hausrecht.

Allerdings darf er andererseits das Recht der Raucher auf freie Persönlichkeitsentfaltung nicht verletzen.

Bedeutet: Irgendwo auf dem Betriebsgelände muss ein Raucher rauchen dürfen.

Das gilt auch für Azubis, ausser ein andres Recht Steht dem im Wege ... Der Ausbildungsvertrag taugt dafür nicht, auch Azubis haben ein Recht auf Gleichbehandlung !

B
BRMtgl

06.08.2013 um 16:30 Uhr

Das Jugendschutzgesetz muss der AG beachten. Also für Azubis bis 18 Jahre. Guter Beitrsg dazu ...... http://www.blja.bayern.de/textoffice/gesetze/juschg/10.html

PS, dss Jugrndschutzgesetz auch beim Thema Alkohol usw. Das Jugendschutzgesetz gilt,auch in Betrieben.

G
gironimo

06.08.2013 um 18:34 Uhr

Bringen wir es auf den Punkt:

Wenn es eine gesetzliche Grundlage gibt, kann der AG das Rauchen verbieten (Jugendschutz, Arbeitsstättenrichtlinien, Brandschutz oder dergleichen).Ansonsten ist ein allgemeines Verbot im Betrieb der Mitbestimmung des BR unterworfen (§ 87 BetrVG, Ordnung im Betrieb).

So gesehen ist es ja rührselig, dass sich Eure Sicherheitsfachkraft sorgt. Aber mit der Begründung geht es nun eben mal nicht.

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