Altersvorsorge
Hallo liebe Mitstreiter, mal eine Frage oder mehrere zur Altersvorsorge. Unser Betrieb bietet seit einigen Jahren die Möglichkeit der Altersvorsorge an. Die ersten Verträge wurden bei Anbieter XY abgeschlossen und vom AG mit 10 Euro pro Monat bezuschusst. Vor 4 Jahren wurde der Zuschuss für Neu Abschlüsse auf 10% verändert. Seit 1 Jahr werden die Verträge bei Anbieter CD abgeschlossen. Ist das alles so im Alleingang der Geschäftsführung möglich oder sollten wir uns da mal kräftig reinmischen? Bisher sind wir nicht tarifgebunden, aber Verhandlungen laufen bald an.
Community-Antworten (3)
03.08.2013 um 22:41 Uhr
Wenn der Arbeitgeber aber solche freiwilligen Leistungen zahlt, hat der Betriebsrat über dieVerteilungsgrundsätze mitzubestimmen. Auf den Dotierungsrahmen bzw. das Budget, das der Arbeitgeber hierfür zur Verfügung stellen will, hat der Betriebsrat keine rechtliche Einflussmöglichkeit. ......... http://www.weka.de/betriebsrat/5693028-Freiwillige-Leistungen-Mitbestimmung-des-Betriebsrats-.html. ....... Also zurückhalten, den sonst stellt der AG ggf die Leistung ganz ein. Vor allem, da der BR hier ehe nichts zu ssgen hat
03.08.2013 um 21:09 Uhr
Ich bin nicht sicher, ob eine freiwillige soziale Leistung des AG, in deren Genuss offenbar gleichermaßen alle MA kommen, der Mitbestimmung unterliegt. Wahrscheinlich nicht. Aber warum auch ... nem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul.
03.08.2013 um 21:18 Uhr
Vom Grundsatz her gehören alle Leistungen - ob es nun Zulagen sind oder Beträge für eine Altersvorsorge, zu den Entgeltgrundsätzen des § 87 BetrVG. Allerdings - wenn alle den gleichen Satz bekommen, gibt es ja keine Verteilungsgrundsätze mehr, die es mitzubestimmen gäbe.
Die Frage wäre bei Euch, ob es besondere Bedingungen gibt, ab wann jemand den Zuschuß bekommt (Länge der Beschäftigung, keine Teilzeitler oder was auch immer). Da sehe ich schon eine Mitbestimmung.
Aber wenn alle gleich - oder welcher Anbieter, da sehe ich keinen Ansatzpunkt.
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