W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Leistungszulage

K
kruemmelchen
Jun 2022 bearbeitet

Ich legte bei meiner Leistungszulage im Januar 22 Einspruch ein. da es bei uns in der HR und Chefposten einen Wechsel gab ist bis jetzt noch nicht viel passiert. jetzt möchte mein Chef die Halbjahres LBU mit mir machen obwohl die letzte LBU mit dem Einspruch noch nichts passiert ist. Muss ich dieses Halbjahresgespräch überhaupt machen wenn das Jahres noch ein Einspruch vorliegt???? Ich meine damit wenn ich jetzt den Termin annehme und das Neue LBU Gespäch führe entfällt dann mein Einspruch vorher??? Bitte um Antwort Danke

36702

Community-Antworten (2)

R
Relfe

28.06.2022 um 11:43 Uhr

wir können nicht beurteilen wie bei Dir die HR und dein Chef tickt? Nicht hingehen wäre mMn die schlechteste Idee. Ich würde hingehen und das Thema ansprechen.

C
celestro

28.06.2022 um 12:06 Uhr

Mir würde jetzt nicht einfallen, weshalb ein Einspruch verfallen sollte, nur weil man weiter macht. Gibt es eine BV zum Thema?

Ihre Antwort