Erstellt am 31.07.2013 um 21:59 Uhr von Nubbel
was wird es dir nutzen? ihr fahrt, er wir weder das seminar noch euer entgelt zahlen, und klagen müsst ihr.
ußnd zwar jeder für sich allein
Erstellt am 01.08.2013 um 08:20 Uhr von gironimo
Sinn macht es schon den AG mitzuteilen, dass er die E-Stelle anzurufen hat. Gleichzeitig möge er seine Behauptung näher begründen.
Dann würde ich kontakt mit dem Seminaranbieter aufnehmen. Vielleicht bewegt sich etwas, bevor man Juristen bemüht.