Frist für Einigungsstelle / Seminar BR
Am 10.7. haben wir dem AG den Beschluss zur Seminarentsendung mitgeteilt. Am 31.7. teilte man uns als BR nun mit, dass betriebliche Belange nicht ausreichend gewürdigt wurden. Man weigert sich die Kostenübernahmeerklärung zu unterzeichnen. Man liest überall, dass der AG dann innerhalb von 14 Tagen die Einigungsstelle hätte anrufen müssen. Ist diese Frist korrekt ? Wo finde ich ein Musterurteil ?
Community-Antworten (2)
31.07.2013 um 23:59 Uhr
was wird es dir nutzen? ihr fahrt, er wir weder das seminar noch euer entgelt zahlen, und klagen müsst ihr. ußnd zwar jeder für sich allein
01.08.2013 um 10:20 Uhr
Sinn macht es schon den AG mitzuteilen, dass er die E-Stelle anzurufen hat. Gleichzeitig möge er seine Behauptung näher begründen.
Dann würde ich kontakt mit dem Seminaranbieter aufnehmen. Vielleicht bewegt sich etwas, bevor man Juristen bemüht.
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