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Frist für Einigungsstelle / Seminar BR

L
littlebridge
Nov 2016 bearbeitet

Am 10.7. haben wir dem AG den Beschluss zur Seminarentsendung mitgeteilt. Am 31.7. teilte man uns als BR nun mit, dass betriebliche Belange nicht ausreichend gewürdigt wurden. Man weigert sich die Kostenübernahmeerklärung zu unterzeichnen. Man liest überall, dass der AG dann innerhalb von 14 Tagen die Einigungsstelle hätte anrufen müssen. Ist diese Frist korrekt ? Wo finde ich ein Musterurteil ?

1.02202

Community-Antworten (2)

N
Nubbel

31.07.2013 um 23:59 Uhr

was wird es dir nutzen? ihr fahrt, er wir weder das seminar noch euer entgelt zahlen, und klagen müsst ihr. ußnd zwar jeder für sich allein

G
gironimo

01.08.2013 um 10:20 Uhr

Sinn macht es schon den AG mitzuteilen, dass er die E-Stelle anzurufen hat. Gleichzeitig möge er seine Behauptung näher begründen.

Dann würde ich kontakt mit dem Seminaranbieter aufnehmen. Vielleicht bewegt sich etwas, bevor man Juristen bemüht.

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