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Personalmangel

V
Versteher
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

folgende Frage:

Seit Monaten sind freie Arbeitsplätze nicht neu besetzt worden, nun gehen auch noch zwei Kollegen in den Mutterschutz, dem Arbeitgeber wurde der personelle Engpass mehrmals in persönlichen Gesprächen erläutert und auch unsere Schreiben blieben bis lang unbeantwortet...der Betrieb wird nur noch aufrecht erhalten durch Überstunden der anderen Kollegen und seitens des AG rührt sich nichts...ich bin relativ neu im Gremium und brauche dringend Rat, welche Möglichkeiten haben wir, um diese Situation zu ändern gibt es eine rechtliche Grundlage den AG festzunageln seinen Pflichten nachzukommen? Vielen Dank für Eure Hilfe...

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Community-Antworten (3)

H
Hartmut

31.07.2013 um 21:24 Uhr

Hallo versteher! Du bist noch nicht so lange im BR? Ok, hier ein Rat zur "Ersten Hilfe", bis du deine Schulung gehabt hast: Schau mal ins BetrVG, §87. Du wirst im Abs. 1 finden, was du suchst. Im Abs. 2 wirst du finden, womit du ganz konkret drohen kannst, wenn der AG weiter Vogel Strauß spielt. Auf die Dauer jedoch ist das mühsam; es sollte euer Ziel sein, eine entsprechende BV abzuschließen.

B
BloodyBeginner

31.07.2013 um 21:25 Uhr

Überstunden sind mitbestimmungspflichtig durch den BR. Stimmt einfach den Überstunden nicht mehr oder nur noch in geringerem Umfang zu.

H
Hoppel

31.07.2013 um 21:37 Uhr

@ Versteher

"gibt es eine rechtliche Grundlage den AG festzunageln seinen Pflichten nachzukommen?"

Welche Pflichten des AG siehst Du denn?? Wenn Du glaubst, der AG sei verpflichtet, neue AN einzustellen, bist Du auf dem Holzweg.

Die einzige Möglichkeit die ihr als BR habt ist, dem AG die Annahme von freiwillig geleisteten Überstunden / Mehrarbeit oder deren Anordnung zu untersagen, so diesen Überstunden im Vorfeld nicht durch den BR zugestimmt wurde.

Die Genehmigung von Überstunden könntet ihr davon abhängig machen, dass zumindest befristet Beschäftigte oder Leih-AN eingestellt werden, um weitere Überstunden vermeiden zu können.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass die KollegInnen AG (nachrichtlich BR) Überlastungsanzeigen zur Kenntnis bringen.

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