Versetzung von Betrieb A ind Betrieb B trotz Personalmangel in Betrieb A?
Hallo zusammen,
aktuell soll eine MA aus Abteilung X des Betriebs A in Betrieb B versetzt werden, weil dort Personalmangel herrscht. Aber es herrscht auch Personalmangel in Abteilung Y des Betriebs A. Fachlich könnte sie auch dort eingesetzt werden.
Kann der BR nun der Versetzung widersprechen, weil dadurch den MA des Betriebs A (in Abteilung Y) Nachteile entstehen (Überstunden; Streichung freier Tage etc.), da die betreffende MA dort nicht eingesetzt werden kann, wenn sie in den Betrieb B versetzt wird?
Ich hoffe, es ist nachvollziehbar...
Community-Antworten (7)
30.08.2021 um 15:18 Uhr
Hallo,
ein legitimer Widerspruchsgrund nach §99 (3) 2. wäre es m.E. nach, dass durch die Versetzung die "verbliebenen" Arbeitnehmer durch das hohe Arbeitspensum stark belastet werden. Vordergründig würde das also für einen Widerspruch sprechen.
ABER: Die Kollegin wechselt ja nicht aus Abteilung Y des Betriebes A, sondern aus Abteilung X. Also findet keine Änderung der Arbeitsbelastung statt. Viel eher könnte man den Betriebsrat fragen, warum er aufgrund der hohen Arbeitsbelastung der Abteilung Y in Betrieb A nicht bereits in Konsultationen mit AG eingetreten ist. Da habt ihr eine offene Flanke.
In diesem speziellen Fall würde ich hier keinen legitimen Widerspruchsgrund sehen. Wie sieht es denn mit Nachteilen für die betroffene MA selbst aus (Fahrtweg, Arbeitszeiten, Bedingungen am neuen Arbeitsplatz, Entlohnung etc.). Ist das alles geprüft worden? Hier gäbe es mehr Ansatzpunkte.
30.08.2021 um 15:35 Uhr
Wenn es in 2 Abteilungen Personalmangel gibt, ist es wohl die Entscheidung des AG, welchen Mangel er "dringlicher" beseitigen will.
30.08.2021 um 22:31 Uhr
Ich würde dennoch nach 99.2.3 die Zustimmung verweigern. Dann muss das Gericht die Sache klären - oder (was ja häufig vor kommt) man kommt nach dem Widerspruch ins Gespräch und sucht einen Kompromiss.
31.08.2021 um 12:07 Uhr
Was sagt denn die Mitarbeiterin selbst dazu?
31.08.2021 um 12:36 Uhr
@Kratzbürste
Der Widerspruch ist nur dann beachtlich, wenn er fundiert ist. Ich denke, daran würde es hier extrem scheitern.
31.08.2021 um 21:39 Uhr
Danke für eure Antworten!
Fun Fact: Der AG hat der Argumentation trotzdem nachgegeben und die MA bleibt nun in Betrieb A und wird temporär in Abteilung Y versetzt! Aber wir haben auch keinen Widerspruch eingelegt, sondern uns darauf berufen, dass wir nicht umfassend unterrichtet worden sind und die geplante Versetzung in Betrieb B nicht bearbeiten können. Schließlich wissen wir als BR A nichts über die konkrete Personalsituation im Betrieb B, wenn uns niemand unterrichtet. Nur "es gibt Personalmangel" ist nach unserer Ansicht nicht ausreichend, v.A. wenn im eigenen Betrieb auch Personalmangel herrscht... Zudem besteht der AG auf der Trennung der zwei Betriebe mit 2 BRs...könnte man auch zusammenlegen, dann wäre sowas sicherlich einfacher zu lösen...
LG
06.09.2021 um 12:05 Uhr
"Zudem besteht der AG auf der Trennung der zwei Betriebe mit 2 BRs...könnte man auch zusammenlegen, dann wäre sowas sicherlich einfacher zu lösen"
ungewöhnlich. "Normalerweise" haben Arbeitgeber doch lieber nur einen BR mit dem sie sich "herumschlagen" müssen, zumal in einer solchen Maßnahme ja beide BR in der MItbestimmung sind.
Andererseits kann man zwei BR gut gegeneinander ausspielen und damit die Arbeit erschweren, ohne wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit belangt zu werden.
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