Erstellt am 14.05.2012 um 11:18 Uhr von BRMetall
Nein, kann er nicht!! Das könnte er nur, wenn es ohne dieses BRM zu "Einsturz" des Betriebes kommen würde.
Wenn z.B. das BRM der einzige AN wäre der einen Reaktor betreiben kann und ohne diesen dieser heruntergefahren werden müsste.
Der AG muss auch immer bedenken, auch diese BRM könnte krank werden, was dann? Firma schließen??
Erstellt am 14.05.2012 um 12:02 Uhr von wahlvst
Wenn der AG Probleme macht, muss/sollte der BR eine Sondersitzung abhalten mit dem einen TOPP Beauftragung eines Anwaltes hier die Rechte des BR wegen Behinderung wahrzunehmen und im einstweiligen Rechtsschutz eine Verfügung bei ArbG zu beantragen.
Dieses so als Handlungsweg des BR dem AG mitteilen, dann dürfte es dem AG wohl schnell klar werden, dass seine Sicht hier falsch ist,
Erstellt am 14.05.2012 um 16:50 Uhr von gironimo
.... ist natürlich richtig - ich bevorzuge zunächst den anderen Weg:
Einfach seine Rechte wahrnehmen und nach pflichtgemäßen Ermessen (Reaktorkatastrophe zu erwarten: Ja/nein) zur Sitzung abmelden.
Dann müsste der AG entweder einsichtig sein, oder den juristischen Weg versuchen zu gehen.