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Schichtarbeit bei chronischer Erkrankung / Altersgrenze für Schichtarbeit?

E
ellipirelli
Nov 2016 bearbeitet

Hallo und schönen Tag, ich arbeite im E.H. und bei uns wird von 06:00-22:00 Uhr an 6 Tagen gearbeitet. Nach der Änderung des LÖG haben wir eine BV AZ abgeschlossen. Im Kern ist die AZ ab 20:00 Uhr auf freiwilliger Basis geregelt. Dies hat auch bis vor einiger Zeit gut funktioniert. Jetzt haben wir einen neuen Chef, der möchte Kosten sparen. Die AZ der einzelnen MA soll noch mehr auseinander gezogen werden, und sie sollen auch gleich den Schließdienst übernehemen. Da es bei uns ältere MA mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen gibt hier meine Frage: Gibt es Altersgrenzen für Spät-/Nachtschicht Einsätze? Bei Erkrankungen wie Rheuma oder Hautkrankheiten wie Neurodermitis, gibt es hier Ausschlußregelungen von diesen Schichten? Wenn ja, wo kann man das gezielt nachlesen? Danke für die schnelle Antwort

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

31.07.2013 um 17:38 Uhr

Vielleicht findest Du hier Antworten: http://www.schichtplanfibel.de/nacht5.htm

W
Wundi

02.08.2013 um 03:10 Uhr

Im Arbeitszeitgesetz gibt es Regelungen auch für Nachtarbeit. §6 Absatz 4 regelt die Möglichkeiten

  • nach arbeitsmedizinischer Feststellung, dass die Nachtarbeit die Gesundheit gefährdet
  • Kinder unter 12 Jahre im Haushalt, die nicht anderweitig betreut werden können
  • schwerpflegebedürftiger Angehöriger, der nicht anders versorgt werden kann

bitte beachten Nachtzeit im Sinne des Gesetzes beginnt um 23:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr und Nachtarbeit muss mindestens 2 Stunden Nachtzeit umfassen. Für die Spätschicht kenne ich keine einschlägigen Regelungen

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