Erstellt am 31.07.2013 um 08:41 Uhr von uller
Ich würde sagen, dass der AN die kürzere Kündigungsfrist hat. Weil hier das Günstigkeitsprinzip greift.
Erstellt am 31.07.2013 um 08:44 Uhr von Tanzbär
Wenn die verlängerte Kündigungsfrist für BEIDE Seiten vereinbart wurde, dann ist das ein Vertrag. Ergo: Auch für den AN gilt die längere Frist.
Aber es soll ja Arbeitgeber geben, mit denen man reden kann ...
Erstellt am 31.07.2013 um 08:46 Uhr von pillepalleTR
Eben nicht, uller!
Zwar gilt das Günstigkeitsprinzip, aber die Rechtsprechung sagt, dass längere Kündigungsfristen im Falle einer AG-seitigen Kündigung für den AN günstiger sind. Und da keine "Rosinenpickerei" ermöglicht werden soll, gilt dies auch für die Kündigung durch den AN.
"da der Fall heute entschieden werden muss"
Was heißt das nun wieder?
Erstellt am 31.07.2013 um 08:51 Uhr von pillepalleTR
Sicherheitshalber reich ich mal noch was "Offizielles" zum Thema nach:
BAG, Urteil vom 29. 8. 2001 - 4 AZR 337/00
Erstellt am 31.07.2013 um 09:15 Uhr von gironimo
"Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt.
Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber. "
heißt es im § 622 BGB. Der Vertrag ist in sofern eindeutig.
Reden solltet Ihr mit dem AG schon. Reisende soll man nicht aufhalten, sagt ein Sprichwort. Was würde es ihm bringen, einen AN im Betrieb zu halten.
Je nach Falllage kann man auch versuchen mit der überraschenden Klausel zu argumentieren. Es dürfte einer Vielzahl von AN völlig unklar sein, was im BGB steht.
(Man steht ja nicht vor dem Gericht, sondern verhandelt mit dem AG).
Erstellt am 31.07.2013 um 09:27 Uhr von Kölner
Ich will das Popcorn!
@gironimo
Ich habe noch nie in der StVZO rumgeblättert. Trotzdem habe ich ne Ahnung, dass man besser nicht ohne TÜV mit Kfz fährt.
Dat BGB, dein Unbekanntes Feld!
Erstellt am 31.07.2013 um 09:51 Uhr von gironimo
Kölner - wie wär's mit einem Kölsch am frühen morgen?