Hallo liebe Forum- Teilnehmer,
ich habe heute eine Frage zur Kündigung. Ein AN hat heute gekündigt mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende. Laut BGB 622.
Nun sehe ich in einem Blanko- Arbeitsvetrag folgenden Text.
Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigungsfrist beträgt nach Ablauf der Probezeit vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
Die Anwendung der verlängerten Kündigunsfristen und Kündigunstermin gem. § 622 Abs. 2 BGB wird für beide Teile vereinbart.
Bedeutet das, der AN wenn er 8 Jahre in der Firma ist auch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten muss? Bitte um rasche Antwort, da der Fall heute entschieden werden muss. Danke im Voraus.