Erstellt am 30.07.2013 um 16:27 Uhr von mitleserinnenn
Ein solcher Wechsel kann "über Nacht" erfolgen und der Aufsichtsrat muss seine Pläne nicht vorher bekanntgeben. Dieses erst nach Wirksamkeit des Beschlusses.
Erstellt am 01.08.2013 um 19:29 Uhr von dieElster
Aber sobald der Beschluss gefasst wurde, den Chef zu kündigen ist der Aufsichtsrat in der Pflicht den Betriebsrat zu informieren, richtig?
Ich gehe davon aus, dass dies noch am selben Tag geschehen muss, oder irre ich mich da?
Noch eine weitere Frage. Wenn der Geschäftsführer was "ausgefressen" hat (was über mehrere Jahre nachweisbar ist), wofür er seinen Posten verliert, ist es dann nicht auch anstrebenswert den Aufsichtsrat zu maßregeln? Ist er nicht unter anderem für die Aufsicht- und Kontrolle der Geschäftsführer und deren Handeln zuständig?
Inwiefern kann da der Betriebsrat "mitspielen"?
Erstellt am 01.08.2013 um 21:33 Uhr von Kölner
Wie viele AN hat die GmbH
Erstellt am 02.08.2013 um 18:33 Uhr von dieElster