W.A.F. LogoSeminare

Zuweisung neuer Aufgaben

K
Kleris
Mrz 2026 bearbeitet

Hallo zusammen

Wie kann sich ein Mitarbeiter gegen die Zuweisung neuer Aufgaben wehren. Zwar geht es darum, dass Chef A einer Mitarbeiterin B Aufgaben übergeben möchte, die sonst immer Mitarbeiter C gemacht hat. B ist nur Sachbearbeiter und C hingegen eher im Bereich Consulting angesiedelt. B hat bis jetzt immer nur 1 Kunden betreut, C mehrere hat dadurch natürlich im Bereich Prozessmanagement und Beratung von Kunden mehr Erfahrung. Nun erwarte Chef A von B, dass sie auch solche Aufgaben übernimmt, natürlich zu einem viel geringeren Gehalt als C. Nachdem B ihrem Chef mehrmals gesagt hat, dass sie nur als Sachbearbeiter, nicht als Consultant eingestellt wurde und sie solche Tätigkeiten überfordern, meinte der Chef B solle sich selbst jmd suchen, der sie einweist. Kann man sich in solch einen Fall am besten an den Betriebsrat wenden?

Wenn der Chef einen ständig Aufgaben Zuweist, die einen fachlich überfordern?

14002

Community-Antworten (2)

I
IlkaB

13.03.2026 um 08:16 Uhr

Der Betriebsrat hat die Möglichkeit, für B einen Einarbeitungsplan zu fordern und sollte das dringend tun.

As Aufforderung "such dir wen" geht mal so gar nicht, das ist die Aufgabe eines Vorgesetzten und unter anderem der Grund, warum er mehr Geld heim trägt am Ende des Monats.

Und der BR sollte im Blick behalten, dass B nach der Einarbeitung gehaltsmäßig an C angeglichen wird, ggf. auch in Stufen je nach Erfahrung - letztlich gilt "gleiches Geld für gleiche Arbeit"

Völlig abwehren kann man neue Aufgaben nicht, der Arbeitgeber kann sowas anweisen. Er muss aber auch dafür sorgen, dass Mitarbeiter für neue Aufgaben qualifiziert sind bzw. qualifiziert werden.

K
Kleris

14.03.2026 um 10:19 Uhr

Ok danke für die Antwort B hat sich mittlerweile auch einmal intern noch informiert. In dem Stellenprofil, das B inne hat, kommen die angeordneten Aufgaben (Beratung, Optimierung von von Prozessen) nicht vor. Wenn der Chef nun möchte, dass B die Aufgaben von C übernimmt, handelt es sich dann nicht um eine Versetzung, die der Betriebsrat zustimmen muss?

Allgemein hat B den Eindruck, dass Chef A sich versucht alles so einfach wie möglich zu machen. Es werden Aussagen getätigt wie "wenn du keine Vertretung hast, kannst du keinen Urlaub machen" - sogar vor dem Kunden. "Wenn C dir das gezeigt hat, kannst du es übernehmen sobald du freie Kapazitäten hast oder es kannst". Die Crux dabei ist natürlich zahlt der Kunde dann nicht mehr wodurch der Kunde nicht mehr wirtschaftlich wird (mit Deckungsbeitrag etc.)

Dann soll man selbst seine Arbeit so organisieren, dass man ja nicht über eine bestimmte Überstundengrenze kommt, nur um Kosnequenzen wie Abbauplan mit Einbezug des BR zu vermeiden - aber auf der anderen Seite soll man mehr Aufgaben übernehmen. Es werden feste Arbeitszeiten vorgeschrieben obwohl in der BV Gleitzeit ohne Kernarbeitszeit/Funktionzeiten gilt.

Ihre Antwort