Hallo Forum,

ich hab mal eine Frage zu einer Einstellung.
Die Kollegin, um die es geht beendet zum 31.07.13 erfolgreich ihre Ausbildung zum 31.07.13. Ab dem 01.08.13 wird sie übernommen. Bis zum 09.08.13 hat die Einrichtung allerdings Betriebsferien. Ihr erster „Arbeitstag“ ist der 12.08.13. An diesem Tag unterschreibt sie früh morgens ihren Arbeitsvertrag, bevor sie dann in der Kita ihre Tätigkeit aufnimmt. Sie erhält einen Arbeitsvertrag, befristet bis zum 31.07.14 (TtBfG § 14 Abs. 1, (2.).
Ich habe mal gehört, dass MA, wenn sie ihre Tätigkeit aufnehmen und noch kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, automatisch einen Anspruch auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis haben. Ist das grundsätzlich richtig? Gilt die Beschäftigung, hier im Urlaub, schon als Eingliederung in den Betrieb (im Urlaubsplan müsste die Kollegin ja beispielsweise erfasst sein)?

Ich hoffe, ich konnte mein Anliegen verständlich rüberbringen und freue mich über sachliche und hilfreiche Antworten.
Viele Grüße