Erstellt am 29.07.2013 um 19:53 Uhr von mitleserinnenn
Ihr könnt ganz einfach nichts sagen also die Frist verstreivhen lassen. Der Betroffene muss dann ggf sein Glück vor dem ArbG suchen. Die Antwort des BR ist ehe nicht bindend für den AG.
Erstellt am 29.07.2013 um 21:01 Uhr von Hartmut
Ihr solltet einer Kündigung grundsätzlich nicht zustimmen. Ihr könnt euch ja enthalten, wie mitleserinnenn schon schreibt.
Und wenn dieser Mann bald 6 Jahre gute Arbeit gemacht hat und Familie hat und erst in letzter Zeit (alkohol-) krankheitsbedingt nachgelassen hat, dann bitte lasst ihn nicht fallen. Widersprecht der Kündigung, so dass er zumindest weiterhin Gehalt kriegt bis zum Abschluss eines Kündigungsschutzverfahrens.
Erstellt am 29.07.2013 um 21:54 Uhr von Nubbel
wenn der betriebsrat in der frist schweigt, ist es eine zustimmung.
warum genießen ärzte nicht auch den schutz einer suchterkrankung?
Erstellt am 30.07.2013 um 07:37 Uhr von Kölner
@hart mut
War es nicht so, dass suchtmittelabhängige Menschen hart angefasst werden müssen?
Erstellt am 30.07.2013 um 08:17 Uhr von gironimo
Was sagt den der Betroffene. Liegt der Alkoholkonsum in der Folge hoher Belastung am Arbeitsplatz oder dergleichen.
Gerade im Gesundheitswesen sind ja die belastenden Arbeitssituationen überall greifbar. Aus meiner Sicht macht man es sich da zu leicht wenn man sagt: Fehler gemacht - weg.
Ich jedenfalls würde auch erst einmal zum Widerspruch neigen (Schulung möglich - anderer Arbeitsplatz .....)
Anderenfalls - zur Anhörung schweigen!
Erstellt am 30.07.2013 um 08:21 Uhr von Kulum
" (Schulung möglich - anderer Arbeitsplatz .....)"
Wir reden von einem Arzt. Was schwebt dir vor???
Erstellt am 30.07.2013 um 08:43 Uhr von mitleserinnenn
Nubbel, schweigen ist KEINE Zustimmung. Es ist ganz einfach KEINE Aussage/ Fristablauf. Es gibt eben die 3 Möglichkeiten und schweigen ist eine.
Erstellt am 30.07.2013 um 08:47 Uhr von Nubbel
wenn schweigen so neutral wäre, warum hängt dann die möglichkeit des verlangens der weiterbeschäftigung an einer äußerung des betriebsrates?
und noch einmal die frage: warum wird der süchtige arzt nicht geschützt?
Erstellt am 30.07.2013 um 09:00 Uhr von Kulum
Wenns nicht so traurig wäre müsste man lachen.
mitleserinnen, der Begriff Zustimmungsfiktion sagt dir was? Nich? Google mal und überdenk dann deine Aussage.
Um dem mal vorzugreifen - schweigen ist zustimmen, solange es sich um eine Kündigung nach 102 handelt. Ob dir das nun passt oder nicht
Erstellt am 30.07.2013 um 09:22 Uhr von Watschenbaum
was könnte noch passieren, wenn der Herr weiterhin auf Patienten losgelassen wird bzw. ist schon passiert, ohne daß es bekannt wurde?)
ich habe ein Problem damit, einen Arzt unter den berichteten Umständen weiterpraktizieren zu lassen , egal, ob er nun als schützenswerter Suchtkranker gilt oder nicht..................
habt ihr mit ihm schon gesprochen ?
wie stellt er die Lage dar ?
erkennt er selbst, daß er ein Problem hat und will aktiv daran mitarbeiten, es zu lösen ?
oder ist er noch in einer Phase, in der er abwiegelt,verharmlost ?
gibts keinen Job in der Verwaltung oder ohne Patientenkontakt, würde ich als BR von einem Widerspruch absehen,
Erstellt am 30.07.2013 um 09:57 Uhr von Nubbel
wie wäre es mit therapie bevor er wieder auf patienten losgelassen wird?
Erstellt am 30.07.2013 um 10:29 Uhr von Pjöng
Alkoholsucht ist kein Thema welches man auf die Schnelle mit ein paar Hausfrauentipps in einem Forum lösen kann.
Ich denke hier sind professionelle Suchtberater gefragt, welche an Hand der konkreten Situation zusammen mit BR, Arbeitgeber und dem Betroffenen einen Weg zurück in ein geregeltes Leben erarbeiten.
Wenn der Arbeitgeber hierfür noch nicht die notwendigen Schritte eingeleitet hat, dann sollte der BR hierauf drängen.
Erstellt am 30.07.2013 um 17:15 Uhr von Kölner
@Pjöng
Der professionelle Suchtberater würde raten, dass sich der Kollege sofort in eine entsprechende Maßnahme begibt, die ihm therapeutisch und medizinisch hilft.
Eine entsprechendes Verbot, bis zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zu praktizieren, ist rechtlich wenigstens strittig bis fast unmöglich.
Deswegen sollte jeder Betrieb eine entsprechende Suchtvereinbarung (auf die Größe und die Art des Betriebes zugeschnitten) haben, die solche Fälle regelt. Dann besteht Klarheit für alle Beteiligten!
Erstellt am 30.07.2013 um 18:46 Uhr von Hartmut
@Kölner
Ich weiß, worauf du anspielst. :)
Die Sache ist die. Wenn ein Kollege -bekanntermaßen, meist zugegebenermaßen- alkoholkrank ist, dann soll man ihm sagen, hör auf oder du verlierst eventuell deinen Arbeitsplatz! Jawohl, das ist "hart Anfassen" und jawohl, das ist eine Drohung. Die Erfahrung von wirklich (!) über zwei Jahrzehnten hat mir als vielfachem Augenzeugen gezeigt: Nur so geht's. Ganz ganz viele kriegen deswegen die Kurve! Ich weiß, es ist nicht politisch korrekt, so etwas zu äußern, darum werde ich es auch nicht wiederholen, ok. Aber glaub mir, ich setze mich immer für die AN bei uns ein, fast vorbehaltlos. Wenn _ich_ so etwas schreibe, ist was Wahres dran.
Dieser Thread hier stellt auf etwas ganz anderes ab, nämlich eine Kündigung, die möglicherweise bald tatsächlich stattfindet. Hier ist es wichtig, dass der Mann nicht auch noch finanziell zu Schaden kommt. Dass er professionelle Suchtberatung außerdem braucht, sollte selbstverständlich sein.
Pax? :)
Erstellt am 30.07.2013 um 18:55 Uhr von pillepalleTR
"Wenn _ich_ so etwas schreibe, ist was Wahres dran."
Kannst du uns bitte die Rechtsgrundlage dafür nennen?