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Duldung bis zur fertigen BV

N
nojürgen
Aug 2022 bearbeitet

Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Betriebsvereinbarung und Duldung von bestimmten Dingen. Für die Einführung einer neuen IT wollen wir als BR mit der GF eine Betriebsvereinbarung aushandlen. Diese ist aber noch in Arbeit, die IT aber schon fertig und wirklich notwendig. Für eine Übergangsfrist sollen/wollen wir die IT dulden unter bestimmten Auflagen. Was ist/wäre hier die Grundlage?

2.01506

Community-Antworten (6)

R
Rapper

29.07.2013 um 14:15 Uhr

Was für eine IT? Oder meinst Du Software?

Bitte etwas genauere Angaben.

N
nojürgen

29.07.2013 um 14:33 Uhr

Danke für das Feedback, IT meint eine Software zur Unterstützung von Betriebsabläufen, die mitbetimmungspflichtig ist nach §87 (6) BetrVG

G
gironimo

29.07.2013 um 16:08 Uhr

Wie lange wurde geplant und programmiert? Warum hat man nicht rechtzeitig mit den Verhandlungen begonnen und warum waren die nicht so wichtig, wie der Rest der Schritte, die zur Einführung notwendig waren?

Schlagt dem AG vor, dass Ihr mit ihm nun intensiv die BV aushandelt (Klausurtagung oder ähnliches).

Ich bin in diesem Punkt unnachgiebig. Wenn man es gewollt hätte, hätte es auch zeitlich geklappt.

G
gru99

11.08.2022 um 12:50 Uhr

Nun denn es kann immer gute verständliche Gründe geben die den BR in Richtung Duldung drägen. Diese dann in einer Duldungsvereinbarung zu fixen scheint hier als Hilfe erbeten. ergo gironimo am Thema vorbei!

W
wdliss

11.08.2022 um 12:52 Uhr

Wie gut, dass ihm das jemand 9 Jahre später sagt.

G
gru99

11.08.2022 um 17:51 Uhr

Ja ich bin neu auf dem Hof

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