Internet und Email am Arbeitsplatz
hallo zusammen
bei uns in der firma haben vor ewiger zeit ( 2004 ) einige mitarbeiter eine nutzungsvereinbarung " verhalten am pc arbeitsplatz" unterschrieben in der es unter anderem heist : benutzen sie keine edv systeme für private zwecke. mitlerweile ist unsere firma gewachsen und viele mitarbeiter die am pc arbeiten haben solch eine nutzungsvereinbarung nicht mal gesehen. das internet und email wird mit wissen vom ag auch privat genutzt
aus aktuellem anlass ist die gl nun darauf gekommen, das das ja auch die private email / internetnutzung einschließt und ist der meinung sie könne ein dokumentenmanagementsystem auch ohne zustimmung des br einführen.
wie seht ihr das:
diejenigen die die nutzungsvereinbarung unterschrieben haben doch durch das wissen und die duldung durch den ag eine art gewohnheitsrecht erlangt und die ohne auch.
es geht nicht um die frage ob privates am pc überhaupt erlaubt ist sondern vielmehr um die speicherung und verarbeitung von emails im dokumentenmanagementsystem und eine bv die wir dazu machen wollen, die aber aus unwissenheit nicht zu stande kommen kann weil eine schulung erst noch ansteht der ag die software aber unbedingt einführen will.
Community-Antworten (4)
12.10.2011 um 09:12 Uhr
@tiggerbb Warum wollt Ihr Euch denn unter Druck setzen lassen? Wenn der Arbeitgeber ein solches System einführt ohne Euch zu beteiligen, dann habt ihr einen Unterlassungsanspruch. Alles hat seine Zeit...
12.10.2011 um 11:30 Uhr
das sehe ich wie Kölner.
Teilt dem AG mit, dass Ihr erwartet, das der AG die Mitbestimmungsrechte wahrt und Ihr gegebenfalls bereit seit, diese Rechte auf dem Rechtsweg zu sichern.
12.10.2011 um 16:55 Uhr
...anderer Ansatz...
und viele mitarbeiter die am pc arbeiten haben solch eine nutzungsvereinbarung nicht mal gesehen. das internet und email wird mit wissen vom ag auch privat genutzt
Damit wird der AG zum Telekommunikationsanbieter, mit allem Zipp und Zapp...
... und noch ein anderer Ansatz...
wenn dem alles so ist, muß euer Betrieb einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten haben. Holt den mit ins Boot, das hilft auch bei der BV, da das BDSG ja doch einiges vorraus setzt...
Letzter Tipp... ganz schwieriges Thema, ihr solltet euch da unbedingt schlau machen (in Form von Seminaren etwa...)!
13.10.2011 um 01:20 Uhr
Bei dem Thema wird von AG's z.T. mit Hinweisen auf Handelsgesetzbuch (HGB), Abgabenordnung (AO) bzw. GdPdU argumentiert, die eine Speicherung aller Mails angeblich zwingend notwendig macht. Aber selbst wenn der AG die private Nutzung der Mails verbieten würde, gilt trotzdem der Datenschutz nach §3(9) BDSG. Ein AG muss eigentlich davon ausgehen, dass eine Mail möglicherweise solche Daten enthält und darf nur archivieren, wenn es sich ganz klar um eine nach HGB und AO usw aufzuhebende Korrespondenz handelt.
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