Ordnungsgemäße Durchführung von Betriebsvereinbarungen - kann mit Duldung des BR von einer BV abgewichen werden?
Guten Tag,
wir haben in unserem Unternehmen eine Betriebsvereinbarung Prämiensystem für Außendienstmitarbeiter. Die Berechnung der Prämie ist abweichend von der Betriebsvereinbarung vorgenommen worden. Meines Wissens ist der Betriebsrat verpflichtet, die ordnungsgemäße Durchführung von Betriebsvereinbarungen zu überwachen. Hier liegt allerdings eine Duldung des Betriebsrats vor. Was können wir da tun? Ich wäre sehr für eine Antwort dankbar.
Community-Antworten (1)
10.02.2006 um 22:09 Uhr
Hallo gerechtigkeit, welche Antwort erwartest Du auf diese Frage? Entweder schliesse ich eine BV ab, dann erwarte ich als BR auch die Einhaltung dieser BV und reagiere entsprechend bei Verstoss gegen diese. Gleiches Recht kann ja auch der AG in Anspruch nehmen. Was heißt hier Duldung? Kann bei Euch trotz BV jede Partei tun was sie will?
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