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Welche Unterlagen hat der Arbeitgeber dem BR zur Verfügung zu stellen?

P
pippilotta
Nov 2016 bearbeitet

Welche Unterlagen hat ein Arbeitgeber dem Betriebsrat regelmäßig schriftlich zur Verfügung zu stellen?

Mir geht es hierbei hauptsächlich um Personallisten, Gehaltslisten, Urlaubslisten etc.

Stehen diese Informationen nur den BR-Vorsitzenden oder allen Mitgliedern des Gremiums zu?

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Community-Antworten (4)

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Kölner

28.06.2006 um 16:44 Uhr

@schokominza Alle die von Dir genannten Infos stehen allen ordentlichen BRM's ebenso zu. Der/die BRV ist weder gottgleich, noch ist er ein wörtlicher "primus inter pares". Er hat nur ein paar Aufgaben mehr als BRV.

F
Fayence

28.06.2006 um 23:48 Uhr

@ Kölner

So ganz ernst kann Deine Antwort aber nicht gemeint sein! Seit wann und warum sollte der AG einem BR all diese Listen regelmässig schriftlich zur Verfügung stellen müssen?

Auch steht der Einblick in die Bruttolohn- und Gehaltslisten NICHT dem gesamten Gremium zu. Das Einblicksrecht steht in Betrieben mit mehr als 9 BR´s nur dem Betriebsauschuss zu, ansonsten dem BRV.

C
carpri

29.06.2006 um 00:53 Uhr

hallo miteinander

Ich sehe es ähnlich, wie Fayence. Ich würde sogar weter gehen, bezüglich der Bruttolohn-und Gehaltslisten. Es muss schon ein gewichtiger Grund vorliegen, wenn ein BRV diese Einsicht verlangt. Im Betriebsverfassungsgesetz habe ich bisher nicht (ausser Kommentar) einen Absatz vernommen, das dieses Recht geltend macht. Im übrigen ist es manchmal vielleicht besser, im Nachhinein als Schuldigen nicht zu verdächtigen, wenn es um die Preisgabe von Betriebsgeheimnissen geht. Meines Erachtens ist dieser Punkt ein ganz heikles Eisen. Was man nicht weiss, macht einem auch nicht heiss. Nur mal son Gedanke, zum denken.

freundliche Grüße aus der Oberlausitz Norbert

F
Fayence

29.06.2006 um 01:09 Uhr

carpri, da hättest Du ein bisschen besser suchen sollen... § 80 Abs. 2 BetrVG.

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