Erstellt am 28.06.2006 um 14:44 Uhr von Kölner
@schokominza
Alle die von Dir genannten Infos stehen allen ordentlichen BRM's ebenso zu. Der/die BRV ist weder gottgleich, noch ist er ein wörtlicher "primus inter pares".
Er hat nur ein paar Aufgaben mehr als BRV.
Erstellt am 28.06.2006 um 21:48 Uhr von Fayence
@ Kölner
So ganz ernst kann Deine Antwort aber nicht gemeint sein! Seit wann und warum sollte der AG einem BR all diese Listen regelmässig schriftlich zur Verfügung stellen müssen?
Auch steht der Einblick in die Bruttolohn- und Gehaltslisten NICHT dem gesamten Gremium zu. Das Einblicksrecht steht in Betrieben mit mehr als 9 BR´s nur dem Betriebsauschuss zu, ansonsten dem BRV.
Erstellt am 28.06.2006 um 22:53 Uhr von carpri
hallo miteinander
Ich sehe es ähnlich, wie Fayence. Ich würde sogar weter gehen, bezüglich der Bruttolohn-und Gehaltslisten. Es muss schon ein gewichtiger Grund vorliegen, wenn ein BRV diese Einsicht verlangt. Im Betriebsverfassungsgesetz habe ich bisher nicht (ausser Kommentar) einen Absatz vernommen, das dieses Recht geltend macht.
Im übrigen ist es manchmal vielleicht besser, im Nachhinein als Schuldigen nicht zu verdächtigen, wenn es um die Preisgabe von Betriebsgeheimnissen geht. Meines Erachtens ist dieser Punkt ein ganz heikles Eisen. Was man nicht weiss, macht einem auch nicht heiss.
Nur mal son Gedanke, zum denken.
freundliche Grüße aus der Oberlausitz
Norbert
Erstellt am 28.06.2006 um 23:09 Uhr von Fayence
carpri,
da hättest Du ein bisschen besser suchen sollen... § 80 Abs. 2 BetrVG.