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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Herausgabe der Handynummer?

D
DHobi
Jan 2018 bearbeitet

Kann der Arbeitgeber die Herausgabe der Handynummer verlangen? Begründung AG: Führsorge bei Krankheit und daher notwendige Erreichbarkeit.

1.26408

Community-Antworten (8)

W
Watschenbaum Akzeptiert

13.09.2013 um 17:57 Uhr

"verlangen kann er es eben nicht."

würde ich grundsätzlich so nicht stehen lassen

einschlägig wäre der § 32 Bundesdatenschutzgesetz der AG dürfte diese Daten erheben, sofern sie für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich wären

also könnte es durchaus Gründe geben, das das so wäre

"Fürsorge bei Krankheit" ist bestimmt kein solcher Grund

vertraglich vereinbarte Rufbereitschaft oder grundsätzliche Arbeit auf Abruf könnten aber solche Gründe sein.....

ob dies im vorliegenden Fall zuträfe, weiß man nicht.............

C
Charlys

13.09.2013 um 13:55 Uhr

Nein kann er nicht. Man muss auch gar kein Handy haben. Weiter muss man Telefongespräche nicht annehmen wie man auch dem AG nicht die Haustür öffnen muss.

A
Autsch

13.09.2013 um 14:02 Uhr

Und wie will er Fürsorge betreiben bei denn die kein Handy haben? Natürlich hat er kein Recht darauf, die Handynummern anzufordern.

Und wenn er doch der Meinung ist soll er es doch mit dem entsprechenden Gesetz belegen.

C
Charlys

13.09.2013 um 14:35 Uhr

Was der AG hier will ist doch etwas ganz anderes, er will im Notfall schnell Leute erreichen können zum einspringen. Dann gilt, das Frei gehört mir und dann muss ich nicht mit dem AG reden und auch krin Telefonat annehmen. Als BR sollte man den AG nachdrücklich auf die MB bei Mehrarbeit hinweisen. Er also nicht einfach AN anrufen kann in die Arbeit zu kommen.

A
AlterMann

13.09.2013 um 14:35 Uhr

Och Gottchen. Will der AG jetzt bei Krankheit anrufen und Wadenwickel empfehlen, oder wie meint er das? Also ich will bei Krankheit nicht angerufen werden, nicht auf handy und auch nicht auf Festnetz. Vernünftige AG tun so was auch nicht. Und den anderen sollte man es verbieten.

N
nicoline

13.09.2013 um 15:20 Uhr

Er also nicht einfach AN anrufen kann Der AG kann AN so oft anrufen, wie er möchte! Der AN muss nicht mit dem AG sprechen und muss in der Regel auch nicht zur Arbeit kommen, außer im absoluten Notfall, aber das ist der seltenste Fall, weswegen angerufen wird.

W
Watschenbaum

13.09.2013 um 15:57 Uhr

ich weiß ja nicht, warum man wegen der Handynummer so ein Fass aufmacht, das ist doch wieder so ein Ding, wo Theorie und Praxis meilenweit auseinanderklaffen

zum einen haben die meisten AG diese Nummer sowieso schon, ich kenne keinen Bewerbungsbogen , in dem nicht nach Telefonnummern gefragt wird bzw. Bewerbung, in der man nicht seine telefonische Erreichbarkeit angibt

zum anderen, falls er sie nicht hätte, führt doch ein "Nein, kriegen sie nicht" zu vermeidbaren Konflikten, soll er sie doch haben, vielleicht passiert mir bei der Angabe ein Zahlendreher ( sind ja so lang, diese Nummern), vielleicht sperre ich auch die Nummer des AG auf meinem Handy, daß er gar nicht durchkommt, vielleicht bin ich auch nicht erreichbar, wenn ich sehe, der Anruf kommt aus der Firma........

und selbst wenn er mich anruft, ändert das doch nichts daran, daß ich durch Herausgabe meiner Nummer ihm das Recht einräume, mich jederzeit kurzfristig zur Arbeit rufen zu dürfen, da gibts dann immer noch so bekannte Worte wie "Nein, keine Zeit" oder ähnliches

ich meine, das einfachste wäre doch : er will ne Nummer? soll er eine kriegen.........

soll sich lieber der BR über eine vernünftige BV Gedanken machen, wie bei kurzfristigen Erkrankungen (weil nur um die ginge es ja, bei längerfristigen Sachen erreicht mich der AG ja sowieso im Betrieb, wenn er mich sprechen will) und nötigem Ersatz vorzugehen wäre, sowie nochmal klarmachen, daß die AN darauf pfeifen, bei Erkrankung "aus Fürsorgegründen" vom AG kontaktiert zu werden

G
gironimo

13.09.2013 um 17:42 Uhr

.... und dennoch - verlangen kann er es eben nicht.

Schon gar nicht mit der Begründung "Fürsorgepflicht". Das soll er dann doch mal näher erklären.

Ich mache auch kein Geheimnis aus meiner Handynummer. Wenn sie aber jemand haben will, will ich schon nachvollziehen können warum. Aber ich habe gut reden. Ich wohne in einem Funkloch (auch das gibt's noch).

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