Erstellt am 27.07.2013 um 08:50 Uhr von Watschenbaum
man sollte vielleicht mal nachforschen, warum der Mann plötzlich auf einmal nur noch "Schrott" produziert: ist die Maschine defekt, ist er überarbeitet, Probleme im privaten Bereich, sind die Materialien fehlerhaft, benötigt er eine Nachschulung etc etc.
falls er nur keine Lust hat, korrekt zu arbeiten, kann ihn der AG abmahnen und im Wiederholungsfall verhaltensbedingt kündigen, ein Recht auf Abfindung besteht nicht, im Gegenteil, er kann für den Schaden, den er verursacht, weil er nicht mit der nötigen Sorgfalt arbeitet, zu der er imstande und verpflichtet wäre, im Rahmen der Arbeitnehmerhaftung in Regreß genommen werden
Erstellt am 27.07.2013 um 08:59 Uhr von unwissender
§ 104 Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
Hat ein Arbeitnehmer durch gesetzwidriges Verhalten oder durch grobe Verletzung der in § 75 Abs. 1 enthaltenen Grundsätze, insbesondere durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigungen, den Betriebsfrieden wiederholt ernstlich gestört, so kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Entlassung oder Versetzung verlangen. Gibt das Arbeitsgericht einem Antrag des Betriebsrats statt, dem Arbeitgeber aufzugeben, die Entlassung oder Versetzung durchzuführen, und führt der Arbeitgeber die Entlassung oder Versetzung einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung zuwider nicht durch, so ist auf Antrag des Betriebsrats vom Arbeitsgericht zu erkennen, dass er zur Vornahme der Entlassung oder Versetzung durch Zwangsgeld anzuhalten sei. Das Höchstmaß des Zwangsgeldes beträgt für jeden Tag der Zuwiderhandlung 250 Euro.
Erstellt am 27.07.2013 um 09:07 Uhr von gironimo
naja - ich glaube kaum, dass man hier mit dem§ 104 BetrVG weiter kommt.
Ich denke auch, Ihr solltet mal mit dem Kollegen sprechen. Vielleicht gab es auch ärger mit dem Vorgesetzten oder der gleichen.
Ihr solltet vielleicht nicht zu rasch "auf der Seite der Firma stehen" - erst einmal die Sache kritisch betrachten. Vielleicht erfahrt Ihr Dinge, die es Euch ermöglichen Vorschläge zu machen, die beiden Seiten helfen.
Erstellt am 27.07.2013 um 09:35 Uhr von mitleserinnenn
Der AG sollte eine Abmahnug prüfen und ggf ausdprechen. Bei den Aussagen kann man fast schon von Vorsatz ausgehen, zu mindest der Verdacht kann aufkommen. Dann wäre sogar eine fridtlose Kündigung möglich. Weiter sollte der AG sofort im Rahmen des § 106 GewO den AN versetzen. Der BR wird dann ggf auch zustimmen.
Erstellt am 27.07.2013 um 13:04 Uhr von Hoppel
Meine ganz persönliche spontane Meinung dazu ist, dass die ganze Angelegenheit etwas stinkt.
1. Ein Betrieb, der bereit nach nur 1 Woche Schrottproduktion einer Maschine an die Grenzen seiner Zahlungsfähigkeit gelangt, ist vermutlich nicht sehr "gesund".
2. Ein AG, der es lieber in Kauf nimmt, seinen Betrieb vor die Wand zu fahren anstatt die Gefahr einer Abfindungszahlung in Kauf zu nehmen ... ich weiß nicht!
3. Würde ich mich als BR mit dem AG an einen Tisch setzen und mit ihm über den § 110 BetrVG sprechen wollen.
Erstellt am 27.07.2013 um 13:23 Uhr von Hartmut
Ein Mann, der seit 20 Jahren dabei ist, ist das nicht von ungefähr, sondern er ist ein guter Mann. Er ist längst -seit Jahrzehnten- ein Experte in seinem Gebiet und weiß GENAU, was er tut.
Wenn dieser Mann nun plötzlich nur noch Schrott produziert, so weiß er auch dann genau, was er tut. Wenn er dazu noch sagt, "Entlasst mich doch!", dann will er das so. Er hat wahrscheinlich alles längst durchdacht.
Meine Meinung: Hier hilft das BetrVG nicht mehr, noch irgend ein anderes Gesetz. Greifen, den Mann (am besten BR+AG zusammen, DAS könnt ihr noch tun) und ihm ganz klar machen: Du wirst wieder normal, und zwar sofort, oder du fliegst, und zwar bald und ohne Abfindung.
Das könnte noch wirken, hoffentlich. Ich drücke die Daumen!!
Erstellt am 27.07.2013 um 14:19 Uhr von gironimo
um mich deutlicher auszudrücken - das Problem kann durchaus bei anderen liegen. Darum ist es zu einfach nur zu sagen "nun bessere Dich mal", wenn die Ursache z.B. unzumutbare Belastungen oder Arbeitsbedingungen sind, ein schikanöser Vorgesetzte oder oder .....
Man muss schauen, ob man nur an den Symptomen herum doktort oder die Ursache beseitigt. Die Ursache zu finden ist daher wichtiger, als sofort mit Schnellschüssen zu agieren. Es könnte den falschen treffen.
Erstellt am 27.07.2013 um 14:49 Uhr von Nubbel
ich wundere mich das hier noch keiner die arbeitnehmerhaftung erwähnt hat
Erstellt am 27.07.2013 um 14:58 Uhr von Hoppel
@ Nubbel
Die AN-Haftung wurde bereits in der ersten Antwort von watschenbaum erwähnt ...
Erstellt am 27.07.2013 um 15:51 Uhr von Hartmut
Du hattest dich durchaus deutlich ausgedrückt, gironimo. Hier sind wir mal unterschiedlicher Meinung. :)
Wenn ich Dudeldidum richtig verstanden habe, spitzt sich die Lage in diesem Betrieb zu. Sie hat bereits einen gefährlichen Punkt erreicht, an dem nicht mehr viel Zeit bleibt. Und dieser Mensch an der Produktionsmaschine ist entschlossen, alles in den Graben zu fahren für eine fette Abfindung. Inclusive 30 Kollegen, wenn's sein muss, sch***egal.
Einem solchermaßen entschlossenen Menschen kannst du, meine ich, nur entschlossen gegenübertreten, um erst einmal das Symptom abzustellen.
Erst wenn du das geschafft hast, und 30 Arbeitsplätze vielleicht noch gerettet, hast du Zeit für Ursachenforschung. Meine Meinung.
Erstellt am 27.07.2013 um 16:46 Uhr von Hoppel
@ Hartmut
Du schwafelst!
"Und dieser Mensch an der Produktionsmaschine ist entschlossen, alles in den Graben zu fahren für eine fette Abfindung. Inclusive 30 Kollegen, wenn"s sein muss, sch***egal."
Dafür gibt es doch überhaupt keinen Beleg! Also muss tatsächlich erst mal Ursachenforschung betrieben werden.
Hätte ich als AG den begründeten Verdacht, dass dieser AN die Maschine vorsätzlich schädigt, würde ich ihn erst mal darauf ansprechen. Entweder wird der Verdacht durch den AN bestätigt oder nicht.
Ob ein Maschinenfehler ursächlich ist, sollte sich doch ganz leicht herausfinden lassen. Da lässt man entweder einen anderen MA die Maschine bedienen und/oder aber man lässt die Maschine fachmännisch warten/auf Fehler untersuchen.
Sollte der Verdacht der vorsätzlichen Manipulation nicht ausgeschlossen werden können, würde ich als AG sowas von schnell eine versteckte Kamera installieren ... egal ob mit oder ohne Einverständnis des BR!
Erstellt am 27.07.2013 um 17:24 Uhr von Hartmut
Aber Hoppel.
Natürlich muss mit dem Mann zuerst gesprochen werden. Dass das passiert ist, davon gehe ich mal aus. Das wird Dudeldidum auch wissen.
Und dass ein Mitarbeiter, der 20 Jahre lang diesen Job macht, eine Maschine bedienen kann, das sollten wir auch voraussetzen. (Und dass er es erkennt, wenn die Maschine nicht in Ordnung ist.)
Und dann willst du ihn tatsächlich beobachten, egal was der BR sagt, egal was vielleicht eine BV Video sagt und das BDSG, und dann erst mal in Ruhe schauen?
Und wirfst MIR Geschwafel vor??
Wie lange willst du ihn denn beobachten? Ich meine, ausgedrückt in Anzahl Arbeitsplätzen, die zwischenzeitlich verschwinden? Drei? Fünf?
Erstellt am 27.07.2013 um 17:59 Uhr von gironimo
Ist eigentlich nicht meine Art (habe aber gerade etwas Zeit), so oft zu antworten. Ich glaube, wenn es tatsächlich so wäre, dass da das Übel bei dem einen Kollegen liegt. hätte der Chef schon längst gehandelt.
Meine Erfahrung ist eher die: Wenn der Chef eine hohe Abfindung fürchtet, fürchtet er meist ganz andere Dinge, die zur Verhandlung kommen können......
Aber das mag ja in jedem Betrieb anders sein.
Erstellt am 27.07.2013 um 19:46 Uhr von Kölner
@hartmut
Du schwafelst - ständig! Da ist Hoppel klar und unmissverständlich.
Wenn der Chef so ist, wie beschrieben, kann man ihm ja mal ein entsprechendes Seminar oder fachliche Beratung wünschen.
Ansonsten würde ich mir auch einmal Gedanken um eine neue Arbeitsstelle machen.
Erstellt am 27.07.2013 um 21:39 Uhr von Hartmut
Nun ja, manche Dinge müssen ausdiskutiert werden.
Ich denke, davon kann der Fragesteller nur profitieren. :)
Erstellt am 28.07.2013 um 22:45 Uhr von seesee
Mein erster Eindruck beim Lesen der Frage war, dass der TE den MA schon lange gerne los werden will... ich mag mich ja täuschen....