DRINGENDE INFO - Geschäftsführung möchte externe Bewertung unserer Kollegen durchführen lassen!!
Liebe Forumuser!
Wer hat Erfahrungen mit dem "Unternehmensberater" Mercuri Urval??
Die Unternehmensführung plant die Einsetzung eines Team aus o.a. Unternehmen mit der Aufgabe die Personen an strategischen Punkten im Unternehmen zu "durchleuchten". Ziel soll es auch sein unsere Kollegen durch Mercuri Urval zu durchleuchten um event. Schwachstellen zu erkennen - was passiert wenn diese angeblichen Schwachstellen nicht zu sanieren sind kann man sich ja vorstellen. Wie muss der Betriebsrat eingebunden werden bzw. ist ein Einsatz einer solchen Unternehmensberatung ohne Zustimmung des BR zulässig? Hat der BR ein Recht auf event. schriftliche Vereinbarungen mit Mercuri Urval um den Inhalt der Vereinbarung zu erfahren? Müssen die im Visier befindlichen Kollegen den Fragenden von Mercuri Urval Rede und Antwort stehen???
Bitte um DRINGENDE Beantwortung und BITTE um viele Beiträge (wir haben erst heute darüber erfahren und angeblich soll es Anfang nächster Woche einen Termin mit diesem Unternehmen und unserer Geschäftsführung geben.
Liebe Grüsse BRTomTom
Community-Antworten (5)
19.10.2007 um 18:18 Uhr
@BRTomTom
lies dich da mal durch.... http://www.tbs-hessen.org/download/unternehmensberater_im_betrieb.pdf
• Verbesserung und Überprüfung der Wirtschaftlichkeit • Optimierung von Betriebsabläufen • interne Abläufe positiv verändern • Unternehmen sollte „angeblich“ strukturiert werden • Umstrukturierung des Unternehmens • Mit „Bench-Marks“ Verbesserungs-„Notwendigkeiten“ aufzeigen usw....
in dem Betrieb, in dem ich arbeite, gab es diese Berater auch (nur der Name war ein anderer) spielt letztendlich keine Rolle wie die heissen. Heraus kam ein sogenanntes Focus Programm! Inhalt... größere Einsparungspotenzial rate mal wo..... Kündigungen! Senkung von Personalkosten als erste Priorität.
Gegenmaßnahme vom BR......hinzuziehen der TBS Wiesbaden. Ergebnis: Keine Werkschließung und deutlich wenigere Entlassungen.
19.10.2007 um 20:59 Uhr
Danke für die Information -hab mich auch schon durchgelesen.
Primär geht es aber um die Tatsache dass die Führungskräfte (KEINE leitenden Angestellten) durchleuchtet werden sollen - das hebt natürlich nicht unbedingt das Betriebsklima und abgesehen davon finde ich eine solche Vorgehensweise als Armutszeugnis der GF - es soll quasi die Beurteilung des Managements wer "externer" übernehmen.
Würde mich auch noch über weitere Beiträge/Kommentare freuen um mit einem breiteren Spektrum an Information in die nächste Wochen gehen zu können.
BRTomTom
19.10.2007 um 21:09 Uhr
Ich würde als BR einmal bohren ob wir hier nicht über Beurteilungsgrundsätze reden... nur so als Idee, da ich mir gerade nicht genau vorstellen kann, was die genau bei euch machen
20.10.2007 um 13:03 Uhr
Hallo Paula! Was die genau machen kann ich nicht sagen da mit mir direkt noch keine Gespräche geführt wurden. Was ich aber gehört habe sol die GF "Skills" für die betroffenen KollegInnen festgelegt haben und der "Externe"hat die Aufgabe zu prüfen ob die KollegInne diese Skills erfüllen. Falls nicht wird überlegt wie geschulter werden kann, nutzt das auch nichts dann ... arbeitsrechtliche konsequenzen. Dazusagen muss ich noch dass es zum teil langjährige KollegInnen sind - unfassbar!! Auf der anderen Seite wurde die provokante Frage gestellt ob - wenn sich herausstellt dass die betroffenen KollegInnen nicht leistungsgerecht entlohnt werden hier auch eine Anpassung erfolgen wird. Kommentar der GF: na soetwas werden wir versuchen klein zu halten..
Welche Möglichkeiten hat der BR? Haben wir ein Recht darauf den Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem "Externen" zu prüfen und haben wir das Recht verbindliche Aussagen der GF zu diesem Thema einzufordern?
Danke schon jetzt für weitern Input
BRTomTom
20.10.2007 um 14:41 Uhr
Hallo BRTomTom, wenn mich mein Englisch nicht im Stich läßt, geht es bei "skills" um allgemeine Beurteilungsgrundsätze. Da könnte §94Abs2 und bei personellen Konsequenzen wie du sie andeutest §95BetrVG greifen. Über den WA denke ich daß man den Vertrag mit dem Beratungsunternehmen anfordern kann. Ihr könntet aber vielleicht auch den Spieß umdrehen und nach §92aAbs1Satz2"Qualifizierung der Arbeitnehmer" auf die GL zugehn, Vorschläge machen und dann ist der AG in der Pflicht, Eure Vorschläge schriftlich zu beantworten(Abs2 gleicher§). Zumindest verstehe ich Euren aktuellen Stand so. Und gegen Qualifizierung ist dann wenig zusagen, finde ich. Auch bei langjährigen MA.
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