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Kündigungen

S
starsearcher
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir als BR (3er Gremium) haben 3 Anhörungen zu Kündigungen von der GL bekommen. Wir werden natürlich widersprechen. Jetzt meine Frage: müssen oder sollten wir mit den Kollegen sprechen?? Somit würden sie es ja von uns erfahren!??! Die Kündigungen sollen Ende nächster Woche ausgesprochen werden! Wir verfahrt Ihr??

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Community-Antworten (11)

M
mitleserinnenn

26.07.2013 um 10:12 Uhr

Der BR darf und sollte vor Abstimmung nach § 102 Betroffene hören alleine schon um deren Sicht zu kennen. Was ist eigentlich der Kündigungsgrund? Betriebsbedingt = Sozialauswahl beachtet?

S
starsearcher

26.07.2013 um 10:38 Uhr

In diesem Falle sind es betriebsbedingte Kündigungen. Sehe ich das richtig, dass in diesem Fall der BR der "Überbringer " der schlechten Nachrichten ist???

G
gironimo

26.07.2013 um 10:52 Uhr

Ja - so ist es. Aber besser als 5 Tage später einen Brief auf dem Schreibtisch zu finden, der mit "Viele Grüße, Ihre ehemalige Personalabteilung" unterschrieben ist.

Und ja - Ihr solltet die Kollegen hören. Ich hoffe, Ihr findet Wiederspruchsgründe aus dem § 102 BetrVG.

Wie Ihr verfahrt: Einladung mit Tagesordnung; BR-Sitzung; Beschluss fassen und Widerspruch formulieren. Den innerhalb der Frist beim AG einreichen.

Den Kollegen raten einen Fachanwalt aufzusuchen und - sofern sie Rechtsmittel in Erwägung ziehen - darüber informieren, dass sie innerhalb von 3 Wochen klagen müssen und sich natürlich bei der Arge melden müssen.

R
renskea

26.07.2013 um 10:55 Uhr

Hallo. der BR sollte immer mit dem Betroffenen sprechen, dieser hat lt. BetrbsVG auch ein Recht dazu. Er kann gewichte Gründe angeben, die eine Kündigung Verhindern könnten z.B. Schwangerschaft. Der BR kann in seiner Funktion auch beratend tätig werden, ersetzt aber keine Rechtsberatung durch Anwalt. Uns ging es auch schon so, dass wir der erste Überbringer der Kündigung waren. Ist ziemlich unangenehm, aber leider Praxis der AG. Wir haben Ihn aber schriftlich deswegen angemahnt. Doch würde man Eingang der Kündigung an AN erst abwarten, ist dem Betroffenen nicht damit geholfen, da bestimmte Fristen einzuhalten sind.

M
mitleserinnenn

26.07.2013 um 10:58 Uhr

Betriebsbedingt, wurde eine ordentliche Sozialauswahl gemacht? Der BR sollte NIE bei der Sozialauswahl einer Namensliste zustimmen, denn dann hat der AN schlechterevKarten vor dem ArbG

S
starsearcher

26.07.2013 um 11:20 Uhr

Vielen Dank für die Antworten. Ja wir finden auf jeden Fall Widerspruchsgründe, da der Kollege seit 25 Jahren im Betrieb ist. Auf eine Sozialauswahl wurde hier gepfiffen.....aber gut, dann werden wir den Part wohl hinter uns bringen müssen! Sitzung mit Beschlussfassung usw. haben wir natürlich gemacht!

Gruß

H
Hoppel

26.07.2013 um 11:20 Uhr

@ starsearcher

Man sollte unterstellen dürfen, dass sich Euer BR im Vorfeld mit dem AG zusammengesetzt und darüber beraten hat, ob und wie betriebsbedingte Kündigungen vermeidbar sind.

Die Anhörung der jeweils von der Kündigung betroffenen KollegInnen sollte dazu dienen, die getroffene Sozialauswahl überprüfen und ggf. erschüttern zu können.

Und ja ... ein BR ist in solchen Fällen der Überbringer schlechter Nachrichten! Aber gleichzeitig ist es auch die einzige Chance für die betroffenen AN, eine Kündigung ggf. im Vorfeld abwenden zu können. Weil es der AG z.B. versäumt hat, seine AN nach bestehenden Unterhaltsverpflichtungen oder einer etwaigen Schwerbehinderung zu befragen ...

S
starsearcher

26.07.2013 um 11:40 Uhr

Ich sag mal so, man hat uns im Vorfeld informiert, dass es in naher Zukunft Kündigungen geben wird. Aber wie so oft, wird man vor vollendete Tatsachen gestellt. Meine persönliche Meinung, hier entledigt man sich "unbequeme" Mitarbeiter. Aber gut, wir finden hier diverse Widerspruchsgründe. Werden uns dann zeitnah mit dem Kollegen zusammen setzen und die Widerspruchsgründe zu besprechen. Einen Anwalt wird der betroffene Kollege auf jeden Fall einschalten, davon gehe ich mal aus! Und das ist auch gut so!

Gruß Starsearcher

H
Hoppel

26.07.2013 um 12:26 Uhr

@ starsearcher

Kleine Anmerkung am Rande ...

Auffällig ist, dass zunächst die Rede von Anhörungen zu DREI betriebsbedingten Kündigungen ist und Du Dich im weiteren Verlauf nur noch auf einen einzigen Kollegen beziehst ...

Ich kann nur davor warnen, nur den Kollegen mit 25jähriger Betriebszugehörigkeit sprechen zu wollen. Entweder hört Ihr alle betroffenen KollegInnen an oder lasst es sein!

Auch scheint mir, dass Ihr Eure Rechte & Pflichten nicht wirklich kennt. So kann es nicht angehen, dass sich ein BR mit der Info zufrieden gibt, dass es in naher Zukunft Kündigungen geben wird.

G
gironimo

26.07.2013 um 12:39 Uhr

Da bin ich ganz Deiner Meinung, hoppel. Allerdings - wenn es nun schon mal so weit ist und die Anhörungen auf dem Tisch liegen, kann man als BR eigentlich nur so wenig wissen wie möglich, wenn man auch im Blick hat, dass beim K-Schutzprozess die Sprache darauf kommen wird, ob der BR ordnungsgemäß gehört worden ist.

Und wer weiß - vielleicht ist es ja tatsächlich nur ein Vorwand. Dann ist es natürlich um so besser, wenn der BR sagen kann: "Betriebsbedingte Kündigungen - ist ja das erste was wir hören. Wir wissen davon nichts"

H
Hartmut

26.07.2013 um 17:58 Uhr

Ein Tipp noch, starsearcher: Du solltest besser nicht mit deinem echten Namen unterzeichnen. Du weißt nicht, wer das liest und auf die Idee kommen könnte, dir an den Karren zu fahren, ok?

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