Erstellt am 22.07.2013 um 15:55 Uhr von Kölner
Der BR widerspricht...
Der AN kann auch woanders...
Sie haben den BR nicht...
Und der BR sieht die Möglichkeit...
Ordnungsgemäße Anhörung ist nicht...
Wir bitten sie um...
Es fehlen folgende...
Danke schön
Erstellt am 22.07.2013 um 15:59 Uhr von Pjöng
Wenn Ihr "zu wenig Zeit" habt, dann tut lieber gar nichts!
Erstellt am 22.07.2013 um 16:03 Uhr von BRMtgl
Die Sozialauswahl ist aus Sicht des BR .......
In die Sozialauswahl wurden nicht alle möglichen Betroffenen ...
Wir haben noch Leiharbeitnehmer wrlche vorher ausscheiden müsten.
Die Betroffenen könnten auf den Ap der Leih-/ WerksvertragsAN ......
Erstellt am 22.07.2013 um 16:08 Uhr von mitleserinnenn
Ein BR der bei solch für die zuvertretenden AN solche Aussagen macht, sollte sich ganz dringend Gedanken machen ob er noch der Richtige BR ist. Denn er hat ja notfalls seine gesamte Arbeitszeit für die Belange der AN zur Verfügung. Daher kann / darf es nicht solche Aussagen geben.
BR ist nicht nur BRM sondern das gesamte Gremium.
Erstellt am 22.07.2013 um 17:44 Uhr von Nubbel
was hast du nun wieder zu meckern? kannst noch was anderes? hast du nicht besseres in deiner arbeitszeit zu tun? solltest du dich nicht zu 100% für die kollegen einsetzen?
Erstellt am 22.07.2013 um 19:04 Uhr von HartmutG
Lancelot, das Gerüst von Kölner ist goldrichtig, bitte orientiert euch daran.
Bitte denkt auch daran, dass euer Widerspruch NUR dann gültig sein kann, wenn er sich auf einen der unter §102 Abs. 3 abschließend (!) genannten Gründe bezieht. (Falls mehr als einer der genannten Gründe in Betracht kommt, schreibt zwei Widersprüche! Falls nämlich der Arbeitsrichter einen Grund nicht anerkennt, muss er den zweiten mit der gleichen Sorgfalt prüfen.)
Hartmut
PS. Irgend ein Spaßvogel hat sich meinen Nicknamen "Hartmut" reserviert und dadurch für mich gesperrt. Ich bitte denjenigen/diejenige, den Namen wieder freizugeben. Danke.