Erstellt am 22.07.2013 um 08:17 Uhr von gironimo
Verstehe ich Dich richtig. Im befristeten Arbeitsvertrag soll es eine Formulierung geben, wonach im Falle einer betriebsbedingten Kündigung der Arbeitgeber sechs Wochen lang niemanden einstellen darf?
Wenn ich es so richtig verstanden habe, lautet meine Antwort: nein.
Dieses Thema müsstet Ihr anders angehen.
Erstellt am 22.07.2013 um 08:52 Uhr von mitleserinnenn
Befristete ArbV können nur gekündigt werden, wenn im ArbV solches vorgesehen ist. ....... http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2009/11/08/befristeter-arbeitsvertrag-kundigung-moglich/Vorläufigen Ruhestand
Erstellt am 22.07.2013 um 09:40 Uhr von Krebsboy
Kann sein das ich es falsch formuliert habe.
Ein AN bekommt ein Abeitsvert.der ist aber befristet.in dieser befriestung wird man gekündigt oder bekommt keine Verlängerung.
Darauf meine frage.
Können wir etwas dagegen tun und ein Einstellung stop wenn 6 Wochen durchsetzen.
Mfg
Erstellt am 22.07.2013 um 11:19 Uhr von gironimo
Befristete Arbeitsverträge, die nicht verlängert werden, laufen einfach aus. Es wird dann ja nicht gekündigt.
Ihr müsst diesen Punkt früher anpacken und betriebspolitisch mit dem Arbeitgeber diskutieren. Das geht schon beim Thema Personalplanung los.
Erstellt am 22.07.2013 um 13:12 Uhr von mitleserinnenn
Ob der AG ggf eine befristeten entfristet oder im erlaubten Maße neu befristet, wobei er hier genau achten muss dass er nochmals befristen darf, oder um alle Probleme zu umgehen lieber einen anderen AN einstellt, ist alleine seine Sache. Da kann ein BR nur versuchen zu reden.
Erstellt am 22.07.2013 um 14:55 Uhr von AlterMann
Leider gibt es inzwischen sehr viele 8auch öffentliche) AG, die einen Großteil ihres Personals grundsätzlich nach 2 Jahren wieder gehen lässt und dafür neu einstellt.
Der AG verspricht sich davon i.d.R. eine größere Personalflexibilität, weniger Krankenstände und Mitarbeiter, die nicht aufbegehren, weil sie gegen alle Wahrscheinlichkeit die kleine Hoffnung auf Entfristung nicht aufgeben wollen.
Da kann man außer mit guten Argumenten und vielleicht pfiffiger Öffentlichkeitsarbeit kaum was gegen machen. Am Besten in enger Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft, weil die so manches machen können, was Ihr nicht könnt oder besser sein lasst.