Hallo, ich bin im örtlichen Betriebsrat bei einem Unternehmen mit mehreren Filialen. Keines der Häuser hat genug Arbeitnehmer um einen BR Freizustellen. Es gibt einen Gesamtbetriebsrat und dort ist bei ca 1800 Arbeitnehmern der Vorsitzende freigestellt. Der Freigestellte ist ist in einer Filiale ansässig welche nur 120 MA hat. nun meine Frage muss überhaupt ein BR freigestellt werden?
Dass der GBRV freigestellt wird kann man nur mit dem AG verhandeln, denn nach § 38 BetrVG kann nur über den BR de Freistellung erfolgen, der GBR kann das nicht.