Erstellt am 19.07.2013 um 21:18 Uhr von Kölner
Er soll deutsch lernen...
Ich warne jetzt aber schon mal jeden vor, der mich als Rassist oder ähnliches bezeichnen will.
Erstellt am 19.07.2013 um 21:41 Uhr von Snooker
Entweder Dolmetscher oder aber er lernt Deutsch.
Grübel nur gerade wie er in den BR gekommen ist. Es wird doch keiner einfach so reingewählt weil er einen geilen Schottenrock an hat. Soll jetzt net bös gemeint sein, aber wie und wArum ist er im den BR gekommen?
Erstellt am 19.07.2013 um 21:43 Uhr von mitleserinnenn
Wie ist denn die Betriebssprache? Denn ein BR sollte diese beherrchen, da er sich nur so mit den AN welche er vertreten soll, verständigen kann. Ich glaube auch nicht, dass hier der AG gem § 40 die Kosten eines Sprachkurses bezahlen muss. Denn der AG verlangt ja keine Fremdsprache. Also nicht betriebsbedingt.
Erstellt am 19.07.2013 um 22:13 Uhr von Nubbel
wenn die betriebssprache englisch wäre, müßte der betriebsrat das wissen, denn er hätte sie ja mitbestimmt:)
ich würde ihn erst mal auf grundlagenschulungen in seiner muttersprache schicken. wenn dem arbeitgeber das zu teuer ist, möchte er vll lieber den deutschkurs bezahlen;)
Erstellt am 19.07.2013 um 22:14 Uhr von Hartmut
Snooker, du wirst lachen, er hat ihn tatsächlich ein Mal angehabt! Bei einer Feier. Troop the colors, oder so. Aber deswegen hat man ihn nicht gewählt. :)
Wir sind hier eine große Niederlassung eines britischen Konzerns. Konzernsprache ist Englisch. Betriebssprachen sind Deutsch und Englisch gleichberechtigt. Er hat seine deutsche Frau hier kennengelernt, blieb hier hängen und arbeitet jetzt seit ein paar Jahren bei uns. Er versteht ziemlich gut deutsch aber traut sich nicht, es zu sprechen. Im BR ist er, weil ich ihn überredet hatte, auf meine Liste zu kommen. ;)
Ok, wollte mal wissen wie Ihr das so macht. Ich dachte, vielleicht hat ja jemand einen Türken im BR oder einen Polen oder Franzosen oder was-weiß-ich ...
Erstellt am 19.07.2013 um 23:05 Uhr von Snooker
Hartmut
Du sagst es ja selber, er versteht ziemlich gut Deutsch traut es sich aber nicht zu sprechen. Zwischen nicht können und sich nicht trauen ist ein Unterschied. Wenn er das Deutsch spricht was er tatsächlich kann und der Rest in Englisch, dann ist doch schon mal ein Mittelweg gefunden.
Tue ich was, löse ich was aus. Tue ich nix, löst es auch was aus ;-)
LG
rainerw
Erstellt am 20.07.2013 um 09:23 Uhr von gironimo
Ich denke auch, wenn er versteht worum es geht, weiß er ja auch wozu er seine Hand hebt.
Trotzdem sollte er ein Sprachtraining machen. Das sehe ich auch als Kosten des BR (§ 40 BetrVG).
Erstellt am 20.07.2013 um 09:41 Uhr von Hartmut
Das ist interessant, gironimo. Dem Hinweis mit §40 gehe ich gerne nach. Danke!
Erstellt am 20.07.2013 um 10:57 Uhr von mitleserinnenn
Ich glaube nicht, dass § 40 hier greift. Denn es ist nicht das Problem, die Schuld des AG, wenn ein BRM die Betriebssprache nicht beherrscht. Wäre ja das Gleiche, wenn ein BRM Deutschkurse bedarf weil er Rechtschreibprobleme hat.
Erstellt am 20.07.2013 um 11:14 Uhr von Snooker
Hier wäre nur ein Beispiel warum § 40 greifen könnte:
Übersetzungen, Dolmetscher
Haben Sie in Ihrem Betrieb zahlreiche ausländische Mitarbeiter, können auch die Kosten des Betriebsrats für die Übersetzung seiner Mitteilungen oder Hinzuziehung eines Dolmetschers im Sinn des § 40 BetrVG erforderlich sein. Insbesondere bei internationalen Verflechtungen von Unternehmen müssen Sie die Kosten für Übersetzungen und für die Teilnahme eines Dolmetschers an Betriebsratssitzungen bezahlen. So ist etwa ein in Deutschland tätiges amerikanisches Unternehmen verpflichtet, seinem 26-köpfigen Gesamtbetriebsrat mit 12 ausschließlich Englisch sprechenden Mitgliedern korrekte Übersetzungen der einschlägigen Fachliteratur und der Korrespondenz zwischen Unternehmensleitung und Betriebsrat zur Verfügung zu stellen. Der Betriebsrat hat auch Anspruch auf Übersetzung der Protokolle von Betriebsrats- und Ausschuss-Sitzungen. Als Arbeitgeber müssen Sie außerdem einen Dolmetscher für Betriebsrats- und Ausschuss-Sitzungen zur Verfügung stellen (ArbG Frankfurt/Main, Beschluss vom 05.03.1997, Aktenzeichen: 14 BV 170/96; in: AiB 1998, Seite 524).
Erstellt am 20.07.2013 um 13:33 Uhr von Hartmut
Hervorragend, Snooker, vielen lieben Dank! Dann werde ich mal schauen, was wir übersetzen sollten und was nicht. Ich kann ja dem AG entgegenkommen, mitleserinnenn, und nur ins Englische übersetzen lassen. Gälisch wird zu teuer.
Erstellt am 20.07.2013 um 13:54 Uhr von Kölner
@Hartmut
Nur damit das klar ist: DU lässt nix übersetzen. Und in dem Urteil ging es um etwas anderes.