Erstellt am 18.07.2013 um 21:40 Uhr von Snooker
wie meinst Du das mit den 10 Wochen. Kenne diese Regelung nicht. Du kannst kurz bevor du den Betrieb verlässt einen Wahlvorstand errichten. Dann geht alles seinen Gang. Oder aber Du fängst gleich damit an.
Erstellt am 18.07.2013 um 22:10 Uhr von Kölner
Zudem: vereinfachtes Wahlverfahren...
Erstellt am 19.07.2013 um 06:15 Uhr von Hoppel
@ Snooker
"wie meinst Du das mit den 10 Wochen. Kenne diese Regelung nicht."
§ 16 BetrVG
Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden.
"Du kannst kurz bevor du den Betrieb verlässt einen Wahlvorstand errichten."
Diese Empfehlung ist daneben. Soll der Betrieb bis zur Neuwahl BRlos sein?
@ hospiz
Die 10Wochen Regelung bezieht sich auf die reguläre Neuwahl!
Wenn es tatsächlich kein Ersatzmitglied gibt, solltest Du schleunigst einen WV einsetzen. Dann ist die Wahl locker vor Deinem Ausscheiden gelaufen und eine BR-lose Zeit kann vermieden werden.
Auch solltest Du den AG schon jetzt auffordern, eine Liste der beschäftigten AN aufzustellen, damit diese dem WV direkt ausgehändigt werden kann.
Erstellt am 19.07.2013 um 09:22 Uhr von gironimo
besser spät als nie. Also - wie hier schon gesagt wurde - sofort einen Wahlvorstand bestellen.
Erstellt am 19.07.2013 um 09:44 Uhr von Snooker
@Hoppel
OK ich wusste es da gerade nicht, deshalb war ich verwundert. :-) Aber danke der Berichtigung.
Erstellt am 19.07.2013 um 21:02 Uhr von hospiz
ah. da bin ich nun beruhigt. vielen dank!!! das mache ich! vielen dank hoppel