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BR Arbeit grenzüberschreitend

K
Krebsboy
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, durch unseren Neubeginn BR habe ich sehr viele fragen. Unsere standort ist Deutschland. Nun haben wir den Hauptsitz im Ausland und werden auch Disponiert. Hat BR hier auch rechte? Denn wir müssen ja unsere Kollegen (Berufskraftfahrer) auch informieren und Info geben. Aber im Ausland verbieten sie uns diese tätig durchzuführen. Vielen Danke

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Community-Antworten (6)

S
Snooker

18.07.2013 um 22:29 Uhr

Ode aber es ist die Möglichkeit eines Europäischen Betriebsrat gegeben.

K
Krebsboy

18.07.2013 um 22:38 Uhr

Das wird bestimmt nicht gehen.der BR wurde dort schon aufgelöst und wir stehen alleine. Wir können unsere Arbeit aber nur da machen wo die Kollegen alle sind. Kann mir jemand eine tip geben. Gr.

S
Snooker

18.07.2013 um 23:28 Uhr

Ergreift der Hauptbetrieb keine Initiative könnte ihr diese ergreifen um einen Europäischen Gesamtbetriebsrat zu gründen. Diese wäre faktisch aber nur möglich wenn ihr in einem drittem europäischem Land noch einen Betrieb habt wo ein Betriebsrat exestiert. Denn dazu müssen mindestens zwei Betriebsräte aus verschiedenen Ländern dafür sein. Ansonsten denke ich mal habt ihr schlechte Karten das was für die Kollegen machen zu können. Würde aber auf jeden Fall mal bei der GEW nach fragen.

K
Krebsboy

19.07.2013 um 00:51 Uhr

Ok.ich danke dir für die auskunft.mal schauen ob wir etwas erreichen können. Gr

H
Hoppel

19.07.2013 um 08:29 Uhr

@ Kebsboy

Vergiss den EU-BR, der bringt Euch zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt NICHT weiter.

ALLE Arbeitnehmer EURES Standorts werden und sind durch Euch vertreten. Völlig egal, was der Hauptsitz im Ausland meint! Da spielt es überhaupt keine Rolle, ob die Kollegen Berufskraftfahrer im europäischen Ausland fahren oder nicht. So kann ein BR NICHT grenzüberschreitend tätig werden; das BetrVG gilt in der BRD und sonst nirgendwo.

Lasst Euch schulen!!!

Wenn sich der Hauptsitz quer stellt und Eure Beteiligungsrechte nicht anerkennen will, werdet Ihr nicht umhin kommen, einen RA / ein Arbeitsgericht bemühen zu müssen.

Auch wäre es nicht verkehrt, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft in´s Boot zu holen.

K
Krebsboy

19.07.2013 um 09:48 Uhr

Hi Hoppel, das hatte ich mir auch so gedacht denn alleine werden wir da nicht sehr weit kommen. Wie gesagt aller Anfang ist schwer und das merkt man. Danke euch

Ihre Antwort

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