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Büro Wahlvorstand

F
FMika
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag,

muss der Arbeitgeber dem Wahlvorstand einen Raum zur Ausübung seiner Tätigkeit überlassen?

MfG F.Mika

1.97304

Community-Antworten (4)

G
gironimo

18.07.2013 um 11:12 Uhr

zumindest während er tätig ist, braucht er einen Raum, wo er ungestört seine Wahl vorbereiten kann. Das muss kein "Dauerraum" sein; es kann z.B. ein Sitzungszimmer sein. Außerdem braucht der Wahlvorstand natürlich einen sicheren, abschließbaren Schrank.

Im Grunde gilt vergleichbares wie beim BR (§ 40 BetrVG und dazu gehörende Rechtsprechung)

K
Kölner

19.07.2013 um 01:01 Uhr

Wenns einen BR gibt, dann den BR Raum

H
HausMaus

19.07.2013 um 17:29 Uhr

@Kölner Ich bin teilfreigestellte BRV, d.h. der BR-Raum / das BR-Büro ist mein Arbeitsplatz. Ich möchte den nicht über Wochen hinweg mit dem Wahlvorstand teilen müssen...

K
Kölner

19.07.2013 um 23:22 Uhr

Ob du das willst oder nicht: es ist nicht DEIN Büro, sondern das des BR. Und es ist absolut zuzumuten, dass du ein bis drei Termine a 1-2 Std/Woche duldest. Vielleicht machen die Wähler dann das was dir wieder zuzumuten ist: die Abwahl.

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