Büro Wahlvorstand
Guten Tag,
muss der Arbeitgeber dem Wahlvorstand einen Raum zur Ausübung seiner Tätigkeit überlassen?
MfG F.Mika
Community-Antworten (4)
18.07.2013 um 11:12 Uhr
zumindest während er tätig ist, braucht er einen Raum, wo er ungestört seine Wahl vorbereiten kann. Das muss kein "Dauerraum" sein; es kann z.B. ein Sitzungszimmer sein. Außerdem braucht der Wahlvorstand natürlich einen sicheren, abschließbaren Schrank.
Im Grunde gilt vergleichbares wie beim BR (§ 40 BetrVG und dazu gehörende Rechtsprechung)
19.07.2013 um 01:01 Uhr
Wenns einen BR gibt, dann den BR Raum
19.07.2013 um 17:29 Uhr
@Kölner Ich bin teilfreigestellte BRV, d.h. der BR-Raum / das BR-Büro ist mein Arbeitsplatz. Ich möchte den nicht über Wochen hinweg mit dem Wahlvorstand teilen müssen...
19.07.2013 um 23:22 Uhr
Ob du das willst oder nicht: es ist nicht DEIN Büro, sondern das des BR. Und es ist absolut zuzumuten, dass du ein bis drei Termine a 1-2 Std/Woche duldest. Vielleicht machen die Wähler dann das was dir wieder zuzumuten ist: die Abwahl.
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