Erstellt am 18.07.2013 um 09:12 Uhr von gironimo
zumindest während er tätig ist, braucht er einen Raum, wo er ungestört seine Wahl vorbereiten kann. Das muss kein "Dauerraum" sein; es kann z.B. ein Sitzungszimmer sein. Außerdem braucht der Wahlvorstand natürlich einen sicheren, abschließbaren Schrank.
Im Grunde gilt vergleichbares wie beim BR (§ 40 BetrVG und dazu gehörende Rechtsprechung)
Erstellt am 18.07.2013 um 23:01 Uhr von Kölner
Wenns einen BR gibt, dann den BR Raum
Erstellt am 19.07.2013 um 15:29 Uhr von HausMaus
@Kölner Ich bin teilfreigestellte BRV, d.h. der BR-Raum / das BR-Büro ist mein Arbeitsplatz. Ich möchte den nicht über Wochen hinweg mit dem Wahlvorstand teilen müssen...
Erstellt am 19.07.2013 um 21:22 Uhr von Kölner
Ob du das willst oder nicht: es ist nicht DEIN Büro, sondern das des BR. Und es ist absolut zuzumuten, dass du ein bis drei Termine a 1-2 Std/Woche duldest.
Vielleicht machen die Wähler dann das was dir wieder zuzumuten ist: die Abwahl.