Erstellt am 17.07.2013 um 22:18 Uhr von Snooker
http://www.hensche.de/Gleicher_Lohn_fuer_Betriebsrat_Ausschlussfristen_gelten_auch_fuer_gesetzliche_Lohnsicherung_BAG_7AZR513-09.html
Erstellt am 18.07.2013 um 09:29 Uhr von gironimo
In der Praxis erscheint es mir am Besten, man berechnet selbst einmal, welches Geld einem entgeht, wenn man anstatt zu arbeiten nunmehr freigestellt ist (oder entwickelt selbst eine Formel, wie dies errechnet werden kann).
Damit geht man dann zum Arbeitgeber und führt Gespräche über einen Nachteilsausgleich für die Betriebsratsarbeit. Ein Schnitt der Abteilung kommt dabei nur dann in Betracht, wenn sich die tatsächliche Arbeitsleistung personenbezogen nicht feststellen lässt.
Erstellt am 18.07.2013 um 11:30 Uhr von hilfsheriff
Hallo ravioli,
meines wissens keine vor- oder nachteile durch dass mandat.
würde in deinem fall für mich bedeuten bisheriges leistungsentgeld plus alle lohnsteigerungen die du sonst auch gehabt hättest wenn du "normaler" arbeitnehmer währst