Erstellt am 17.07.2013 um 15:55 Uhr von gironimo
Fragebogen und Beurteilungsgrundsätze.
Mitbestimmung § 94 BetrVG.
Es mag gesetzliche Anforderungen an eine derartige Überprüfung geben. Wie aber letztendlich die Durchführung im Betrieb erfolgt, unterliegt der Mitbestimmung. Das beginnt bei den Fragen und geht bis zu: Was machen wir mit den Antworten. Und natürlich wer darf was.
PS: Überprüft doch auch gleich die Politiker - scheint zuweilen nötig.
Erstellt am 18.07.2013 um 17:55 Uhr von Hartmut
Es ist so, wie gironimo sagt, vor allem im PS.
Ergänzend vielleicht dazu, dass ich diese Art von Fehlern des AG liebe. Ja, wirklich! Denn hier die Zustimmung zu versagen, trifft keinen AN wirklich. Aber es trifft den AG - nicht beim Geld, aber bei der so wichtigen Reputation ("also bei uns ist ja schon der Strauß ein- und ausgegangen...")
Dadurch eignet sich so ein Ding hervorragend für Kompensationsgeschäfte! "Tja, das mit dem Formular geht so nicht, leider, das wäre ja eine Art Personen- und Verhaltenskontrolle. Allerdings, falls Sie uns bei der neuen Gleitzeit-BV entgegenkommen, dann könnte ich mir vorstellen, dass wir das im Gegenzug hier auch tun."
Erstellt am 20.07.2013 um 14:49 Uhr von seesee
Laut letztem WAF-Seminar sind Kompensationsgeschäfte in der BR-Arbeit verboten.....
Erstellt am 20.07.2013 um 15:12 Uhr von blackjack
Kompensationsgeschäfte sind nicht rechtsmißbräuchlich oder rechtswidrig, solange nicht der Tatbestand der Sittenwidrigkeit beziehungsweise Nötigung erreicht wird. Man wird sogar formulieren dürfen, daß alles nicht Verbotene im BetrVG erlaubt ist. Oder - Management by Betriebsverfassung -.