Hallo,

zur Umsetzung einer EU-Richtlinie muß ein Vorgesetzter bei etlichen anderen Mitarbeitern feststellen, ob sie im Rahmen dieser Richtlinie "zuverlässig" sind.

Ist nun diese Befragung an sich zustimmungspflichtig oder besteht nur ein Informationsrecht?

Ist der Inhalt der Befragung zustimmungspflichtig? Wobei die Fragen nicht festgelegt sind, sondern nur ein Gesprächsrahmen.

Der Mitarbeiter muß auch nichts unterschreiben, er bekommt nur als Ergebnis zuverlässig bzw. nicht zuverlässig.

Vielen Dank
Cheeseburger