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Stundenerhöhung

A
Aquarelle
Jan 2018 bearbeitet

wenn man den BR-Vorsitz in einer Fristellung übernehmen könnte, kann man als Teilzeit Beschäftigte auch in Vollzeit gehen. Ich weiß das Betriebsratsamt ist ein Ehrenamt...

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Community-Antworten (7)

K
Kölner

17.07.2013 um 13:50 Uhr

@Aquarelle Deswegen nicht; aber die AZ könnte im ersten Schritt erhöht und danach die Freistellung übernommen werden.

V
Valdi

17.07.2013 um 14:03 Uhr

Bei uns hat ein/e Teilzeitkraft die 100% Freistellung angetragen und uebernommen. Wichtig war : vorher Absprache mit dem AG, sowie schriftlich die Zusage, sobald keineFreistellung mehr noetig sei / der Teilzeitvertrag wieder gilt!!!

C
Charlys

17.07.2013 um 14:12 Uhr

DAs wäre ein Verstoß gegen § 78 "Also Bevorteilung aus Gründen des Mandates"

Die zwangsweise Rückkehr zur Teilzeit wäre ein weiterer Verstoß gegen § 78 hier Benachteiligung aus Gründen des Mandates.

Hier hätte man dann wie Kölner beschreibt verfahren müssen.

A
Aquarelle

17.07.2013 um 15:12 Uhr

@Kölner

ich bin schon in der Freistellung und würde mich eventuell im neuen Jahr wieder als Betriebsrat aufstellen lassen und dann für den Vorsitz kanditieren. Doch als Teilzeitler möchte ich das nicht machen, da ich dann zu viele Gutstunden hätte. Was ja auch nicht korrekt ist, oder?

K
Kulum

17.07.2013 um 15:18 Uhr

Teil dir eben die Freistellung mit deinem Stellvertreter oder wen immer der BR meint freistellen zu wollen.

C
Charlys

17.07.2013 um 15:45 Uhr

Aquarelle

"Gutstunden" das kennt das BetrVG bei BRM (Mandatsaufgaben auch nicht. § 37, Mandatsaufgaben sind in der Regelarbeitszeit zu erfolgen, also bei Teilzeitlern in dieser Teilzeit. Sollte es aus BETRIEBLICHEN, nicht aus "betriebsratslichen" Gründen § 37 (3) notwendig sein, außerhalb der Regelarbeitszeit (hier Teilzeit) Mandatsaufgaben wahrzunehmen, so ist diese in FREIZEIT auszugleichen. Also würde dieses bei Voll-Freistellung wieder in der Freistellungszeit erfolgen.

Der BRV ist nicht das einzige BRM, es gibt zu erst den Stelli und dann nich die übrigen BRM.

Man sollte sich halt vor Annahme eines Mandates die Folgen/Auswirkungen ansehen/überlegen.

ALso § 37 besodners Abs 3 mal lesen.

G
gironimo

17.07.2013 um 17:59 Uhr

Ich neige da auch eher zu der praktischen Lösung wie Kölner sie vorschlägt. Beantrage doch kurz vor der Wahl die Stundenerhöhung im Sinne des TzBfG. Wäre nur dumm, wenn Du dann nicht gewählt wirst.

Alle anderen Überlegungen würde ich erst anstellen, wenn der AG nicht mitspielt.

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