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Arbeitsmangel

H
Hetti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebes Forum, heute habe ich eine spezielle Frage. Was ist wenn wegen Materialmangel der AG keine Arbeit zur Verfügung stellen kann? Laut BGB 615 muss mein Gehalt trotzdem gezahlt werden. Aber kann der AG von mir verlagen, dass ich meine Plus-Stunden auf der Gleitzeituhr dafür verwende? Danke für Eure schnelle Hilfe. Einen schönen Tag für Alle.

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Community-Antworten (6)

G
gironimo

17.07.2013 um 11:17 Uhr

Das kommt auf die Regeln der Betriebsvereinbarung zur Gleitzeit an.

Wenn Materialmangel kein Dauerzustand ist, habe ich da ein gewisses Verständnis für die Wünsche des Arbeitgebers.

So gesehen - selbst wenn der Arbeitgeber es vielleicht nicht ausdrücklich verlangen könnte, solltest Du überlegen, ob es Dir wert ist sich deswegen mit dem Chef zu überwerfen. Die meisten Gleitzeitregelungen enthalten auch Formulierungen, wonach der Arbeitnehmer eigenverantwortlich unter Beachtung der betrieblichen Notwendigkeiten seine Arbeit einteilt.

B
Betriebsrätin

17.07.2013 um 12:18 Uhr

Ein Punkt der AG für solche Gleitzeitkontenregelungen ist idR auch oft, dass die Konten auch zum Ausgleich für Arbeitsspitzen und Arbeitstäler verwendet werden.

Wenn solches aber in der BV nicht geregelt ist, kann man seine Arbeitkraft anbieten und ggf auch auf § 615 BGB verweisen, dann wird man bestimmt bei AG Aufmerksamkeit erlangen. Wie dieses sich dann zukünftig auswirkt, kann man sich denken. Nicht viele AG sind sehr Bibelfest und leben den Satz der Bergpredikt, also mit der linken und rechten Wange.

K
Kulum

17.07.2013 um 13:52 Uhr

hat der AG von jetzt auf gleich behauptet, er hätte leider kein Material mehr vorrätig und alle müssten nach hause (oder auch einzelne AN) oder hat er fünf Tage im vorraus Bescheid gegeben, dass man leider ab xx.yy.zzzz verkürzt arbeiten müsste. Was hat der BR zu der verkürzten AZ gesagt?

"Wenn solches aber in der BV nicht geregelt ist, kann man seine Arbeitkraft anbieten und ggf auch auf § 615 BGB verweisen, dann wird man bestimmt bei AG Aufmerksamkeit erlangen. Wie dieses sich dann zukünftig auswirkt, kann man sich denken."

Ich zitiere mal Kölner: "Es gibt einen der macht es und einen der lässt es mit sich machen."

P
Pjöng

17.07.2013 um 15:12 Uhr

"Was ist wenn wegen Materialmangel der AG keine Arbeit zur Verfügung stellen kann?"

Dann ist die Insolvenz häufig nicht mehr weit ...

H
Hetti

17.07.2013 um 15:16 Uhr

Hallo Pjöng, in diesem Fall nicht. Wir schwimmen in Arbeit. (Gott sei Dank) Aber ein Lieferant hat uns hängen lassen.

H
Hartmut

17.07.2013 um 20:40 Uhr

Wenn das so ist, dann handelt es sich offensichtlich um eine Ausnahmesituation. Da kann man dem AG schon mal von sich aus entgegenkommen. Und indem der AG das solchermaßen nicht mehr "verlangen" muss, erübrigt sich auch die Überlegung, ob er es darf.

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