Erstellt am 17.07.2013 um 09:17 Uhr von gironimo
Das kommt auf die Regeln der Betriebsvereinbarung zur Gleitzeit an.
Wenn Materialmangel kein Dauerzustand ist, habe ich da ein gewisses Verständnis für die Wünsche des Arbeitgebers.
So gesehen - selbst wenn der Arbeitgeber es vielleicht nicht ausdrücklich verlangen könnte, solltest Du überlegen, ob es Dir wert ist sich deswegen mit dem Chef zu überwerfen. Die meisten Gleitzeitregelungen enthalten auch Formulierungen, wonach der Arbeitnehmer eigenverantwortlich unter Beachtung der betrieblichen Notwendigkeiten seine Arbeit einteilt.
Erstellt am 17.07.2013 um 10:18 Uhr von Betriebsrätin
Ein Punkt der AG für solche Gleitzeitkontenregelungen ist idR auch oft, dass die Konten auch zum Ausgleich für Arbeitsspitzen und Arbeitstäler verwendet werden.
Wenn solches aber in der BV nicht geregelt ist, kann man seine Arbeitkraft anbieten und ggf auch auf § 615 BGB verweisen, dann wird man bestimmt bei AG Aufmerksamkeit erlangen. Wie dieses sich dann zukünftig auswirkt, kann man sich denken. Nicht viele AG sind sehr Bibelfest und leben den Satz der Bergpredikt, also mit der linken und rechten Wange.
Erstellt am 17.07.2013 um 11:52 Uhr von Kulum
hat der AG von jetzt auf gleich behauptet, er hätte leider kein Material mehr vorrätig und alle müssten nach hause (oder auch einzelne AN) oder hat er fünf Tage im vorraus Bescheid gegeben, dass man leider ab xx.yy.zzzz verkürzt arbeiten müsste. Was hat der BR zu der verkürzten AZ gesagt?
"Wenn solches aber in der BV nicht geregelt ist, kann man seine Arbeitkraft anbieten und ggf auch auf § 615 BGB verweisen, dann wird man bestimmt bei AG Aufmerksamkeit erlangen. Wie dieses sich dann zukünftig auswirkt, kann man sich denken."
Ich zitiere mal Kölner: "Es gibt einen der macht es und einen der lässt es mit sich machen."
Erstellt am 17.07.2013 um 13:12 Uhr von Pjöng
"Was ist wenn wegen Materialmangel der AG keine Arbeit zur Verfügung stellen kann?"
Dann ist die Insolvenz häufig nicht mehr weit ...
Erstellt am 17.07.2013 um 13:16 Uhr von Hetti
Hallo Pjöng,
in diesem Fall nicht. Wir schwimmen in Arbeit. (Gott sei Dank) Aber ein Lieferant hat uns hängen lassen.
Erstellt am 17.07.2013 um 18:40 Uhr von Hartmut
Wenn das so ist, dann handelt es sich offensichtlich um eine Ausnahmesituation. Da kann man dem AG schon mal von sich aus entgegenkommen. Und indem der AG das solchermaßen nicht mehr "verlangen" muss, erübrigt sich auch die Überlegung, ob er es darf.