Gehaltskürzung um 20% zulässig?
Hallo,wir sind ein kleiner Autohändler mit Werkstatt (10 Mitarbeiter). Da unsere Verkaufszahlen sowie auch der Werkstattumsatz zurückgegangen ist, will unser Chef einer Bürodame kündigen und dem einzigen Meister (49 Jahre) ab sofort sein Gehalt um 20% reduzieren oder er muss ihm wegen Arbeitsmangel kündigen. Bis jetzt wurde dieser äußerst pflichtbewusste Mitarbeiter immer hoch gelobt und nun wurde ihm vorgeworfen, dass seine Arbeitsleistung nachgelassen hat und gefragt, ob er ein Alkoholproblem habe. Sollte es wieder besser laufen, dann will er es wieder rückgängig machen. Auf unseren Vorschlag "Kurzarbeit" ging er nicht ein. Muss der Meister auf die Kürzung eingehen?Kann er wegen Arbeitsmangel gekündigt werden, obwohl unbedingt ein Meister vorhanden sein muss?Das alles sieht sehr nach rausekeln aus, um einen jungen und billigeren Meister einzustellen. Vielen Dank für eure Hilfe!!
Community-Antworten (1)
29.01.2010 um 13:09 Uhr
www.arbeitsrecht.de MFG Troisdorfer
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