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Freie Stellen

B
Brösel
Jan 2018 bearbeitet

Muss der Arbeitgeber freie Stellen rein rechtlich der Agentur für Arbeit melden, damit sich ggf. auch Schwerbehinderte darauf melden können ? Gibt es da eine rechtliche Vorgabe ???

1.072010

Community-Antworten (10)

B
Betriebsrätin

14.07.2013 um 18:26 Uhr

Diese Frage von Dir verwundert nun einen schon sehr. Denn Du bist doch in einem anderen Forum zu diesem Thema aktiv.

Daher sollte Dir ja eigentlich die rechtliche Vorgabe, also das Gesetz bekannt sein.

B
Brösel

14.07.2013 um 18:33 Uhr

Ich bin in keinem anderen (was auch immer) aktiv. Wenn ich die Antwort wüsste, würde ich nicht fragen. Man man man , also wirklich !!!!!!!!

B
Betriebsrätin

14.07.2013 um 19:50 Uhr

Bist Du nicht dieser "Brösel" http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php?id=11250&page=0&order=time&category=0

PS: Melden muss er aber nur Arbeitsplätze welche er wieder besetzen will. Wobei es immer noch "offen" ist ob er auch Plätze welche er nur intern, zB aus Überhängen besetzen will melden muss.

G
gironimo

14.07.2013 um 19:51 Uhr

schau doch mal ins SGB IX unter § 81. Pflichten des Arbeitgebers

H
Hartmut

14.07.2013 um 20:52 Uhr

@Nubbel: Dein Link funktioniert nicht. @Betriebsrätin: Selbst wenn er der gleiche Brösel ist, was spricht dagegen, dass er sicherheitshalber auch dieses Qualitätsforum aufsucht? :)

B
Betriebsrätin

14.07.2013 um 21:21 Uhr

Hartmut, es spricht nivhts dagegen. Nur wenn einer ein SBV Mandat hat, sollte ihm das SGB IX und dort der § 81 wohl bekannt sein.

Weiter, der Link von Nubbel funktioniert!!

H
Hartmut

14.07.2013 um 23:55 Uhr

Der Link funktioniert nicht, Betriebsrätin, jedenfalls nicht für alle Browser. Der Grund ist, dass Sonderzeichen in URLs nicht zulässig sind. Es muss dafür eine Ersatzschreibweise verwendet werden, z.B. %20 für ein Leerzeichen.

Hier der funktionierende Link für alle Browser: http://www.fachanwalt-arbeitsrecht-trier.de/2011/10/16/%C2%A7-81-abs-1-sgb-ix-das-bag-haucht-einer-nahezu-unbekannten-rechtsvorschrift-neues-leben-ein-%E2%80%9E-die-arbeitgeber-sind-verpflichtet-zu-prufen-%E2%80%9C/

M
mitleserinnenn

15.07.2013 um 00:42 Uhr

Auch bei mir geht der Link von Nubbel ohne Probleme. Auch § 81 SGB IX ist bekannt genau wie die BAG Rechtsprechung bei Missachtung. Also das Recht der Zustimmungsverweigerung bei Missachtung. Ein nicht neues Urteil, welches eigentlich daher alle BR kennen sollten.

N
nicoline

15.07.2013 um 09:08 Uhr

@Nubbel: Dein Link funktioniert nicht. Hartmut, Du könntest es auch mal so versuchen:

Link markieren, rechte maustaste, "Link in neuem Fenster öffnen"

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