Freie Stellen
Muss der Arbeitgeber freie Stellen rein rechtlich der Agentur für Arbeit melden, damit sich ggf. auch Schwerbehinderte darauf melden können ? Gibt es da eine rechtliche Vorgabe ???
Community-Antworten (10)
14.07.2013 um 18:26 Uhr
Diese Frage von Dir verwundert nun einen schon sehr. Denn Du bist doch in einem anderen Forum zu diesem Thema aktiv.
Daher sollte Dir ja eigentlich die rechtliche Vorgabe, also das Gesetz bekannt sein.
14.07.2013 um 18:33 Uhr
Ich bin in keinem anderen (was auch immer) aktiv. Wenn ich die Antwort wüsste, würde ich nicht fragen. Man man man , also wirklich !!!!!!!!
14.07.2013 um 19:50 Uhr
Bist Du nicht dieser "Brösel" http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php?id=11250&page=0&order=time&category=0
PS: Melden muss er aber nur Arbeitsplätze welche er wieder besetzen will. Wobei es immer noch "offen" ist ob er auch Plätze welche er nur intern, zB aus Überhängen besetzen will melden muss.
14.07.2013 um 19:51 Uhr
schau doch mal ins SGB IX unter § 81. Pflichten des Arbeitgebers
14.07.2013 um 20:52 Uhr
@Nubbel: Dein Link funktioniert nicht. @Betriebsrätin: Selbst wenn er der gleiche Brösel ist, was spricht dagegen, dass er sicherheitshalber auch dieses Qualitätsforum aufsucht? :)
14.07.2013 um 21:21 Uhr
Hartmut, es spricht nivhts dagegen. Nur wenn einer ein SBV Mandat hat, sollte ihm das SGB IX und dort der § 81 wohl bekannt sein.
Weiter, der Link von Nubbel funktioniert!!
14.07.2013 um 23:55 Uhr
Der Link funktioniert nicht, Betriebsrätin, jedenfalls nicht für alle Browser. Der Grund ist, dass Sonderzeichen in URLs nicht zulässig sind. Es muss dafür eine Ersatzschreibweise verwendet werden, z.B. %20 für ein Leerzeichen.
Hier der funktionierende Link für alle Browser: http://www.fachanwalt-arbeitsrecht-trier.de/2011/10/16/%C2%A7-81-abs-1-sgb-ix-das-bag-haucht-einer-nahezu-unbekannten-rechtsvorschrift-neues-leben-ein-%E2%80%9E-die-arbeitgeber-sind-verpflichtet-zu-prufen-%E2%80%9C/
15.07.2013 um 00:42 Uhr
Auch bei mir geht der Link von Nubbel ohne Probleme. Auch § 81 SGB IX ist bekannt genau wie die BAG Rechtsprechung bei Missachtung. Also das Recht der Zustimmungsverweigerung bei Missachtung. Ein nicht neues Urteil, welches eigentlich daher alle BR kennen sollten.
15.07.2013 um 09:08 Uhr
@Nubbel: Dein Link funktioniert nicht. Hartmut, Du könntest es auch mal so versuchen:
Link markieren, rechte maustaste, "Link in neuem Fenster öffnen"
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