Wahl nach kurzer Zeit
Guten Abend. Wir sind ein relativ neuer Betriebsrat, erstmals gewählt Nov 2012, und bisher der Meinung, dass wir das auch bis Frühjahr 2018 sind. Jetzt behauptet mein Chef wir müssen 2014 neu wählen? Was stimmt?
Community-Antworten (2)
11.07.2013 um 21:44 Uhr
Stimmt. Ihr müsst zwischen dem 01.03-31.05.14 neu wählen...
11.07.2013 um 22:28 Uhr
Und wenn Du auch noch wissen willst, warum das stimmt, hilft ein Blick ins Gesetz. (Das BetrVG ist übrigens über weite Strecken recht gut lesbar. Da gibt's echt schlimmeres.)
§ 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen
(1) Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. (3) Hat außerhalb des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums eine Betriebsratswahl stattgefunden, so ist der Betriebsrat in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen. Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.
Hinweis: "Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen" bezieht sich auf das was in (1) definiert wurde. Ist ein wenig unhandlich aber kein Geheimcode.
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