Guten Morgen Forum!

Wir haben einen Kollegen, dessen seit 01.01.2006 laufender Zeitvertrag (ohne im Vertrag definierten Sachgrund) zum 31.12.2006 ausläuft. Eine Verlängerung ist angestrebt, jedoch möchte der AG nur 6 Monate dran hängen. Ich habe allerdings im Hinterkopf, dass der zweite Zeitvertrag (6 Monate) nicht kürzer befristet sein darf als der erste (12 Monate).
Leider finde ich diese Bestimmung nirgends, so dass ich hier mal um Hilfe bitte.

Könnt Ihr mir sagen, ob ich mit meiner Annahme richtig liege und wo ich die entsprechende Rechtssprechung dazu finde?

Vielen Dank

Moya