Erstellt am 11.12.2006 um 08:46 Uhr von pit47
Hallo Moya,
nach § 14 TzBfG Abs. 2 ist eine dreimalige Verlängerung des kalendermäßigen Arbeitsvertrages bis zu einer Gesamtdauer von 2 Jahren möglich. Wie lang die Verlängerung im einzelnen sein muß ist nicht geregelt.
Erstellt am 11.12.2006 um 08:47 Uhr von Angi1
Hallo Moja,
siehe dazu § 14 Abs. 2 TzBfG
Die Befristung ist innerhalb von 2 Jahren drei Mal möglich.
MfG
Angi1
Erstellt am 11.12.2006 um 09:43 Uhr von Moya
Dessen bin ich mir schon bewusst - dennoch meine ich, dass es die von mir angesprochene Regelung irgendwo gibt. Wo sind die Forumsgötter ;-) ?
Erstellt am 11.12.2006 um 10:00 Uhr von Kölner
@Moya
"Eigentlich" gibt es eine gesetzliche Regelung dazu nicht...
...aber:
Vielleicht hilft Dir ein Blick in Deinen TV der "Metall- und Elektroindustrie NRW"!
Erstellt am 11.12.2006 um 10:03 Uhr von nidis
@Moya
Die von Dir angesprochene Regelung wirst Du nicht finden. Der AG darf einen Zeitvertrag ohne Sachgrund 3 mal verlängern. Wie bereits meine Vorredner geschrieben haben, wie lange eine Verlängerung sein muß oder darf, ist nicht geregelt.
Es gibt allerdings Tarifverträge in denen solche Mindestzeiten geregelt sind. Bsp.: Im TVöD § 30 steht:
Ein befristeter AV soll in der Regel 12 Monate nicht unterschreiten, er muß mindestens 6 Monate betragen.
Erstellt am 11.12.2006 um 13:51 Uhr von Moya
@Kölner:
Hast Du einen bestimmten Tip? Scheinst ja den genauen Punkt zu kennen, allerdings bin ich immernoch nicht fündig geworden....
Danke, Gruß Moya