Erstellt am 02.03.2015 um 11:19 Uhr von Kölner
Warum ist das Seminar kürzer?
Es geht eigentlich um die Ersatzfreistellung von der Arbeit...
Erstellt am 02.03.2015 um 11:39 Uhr von Pickel
Du liegst da richtig. Die Zeit vor und nach dem Seminar muss (wenn man nicht Minus machen will) natürlich entweder durch weitere BR-Arbeit oder aber durch zur Verfügungstellung der Arbeitskraft ausgeglichen werden.
Solche Seminare werden von Teilen der AN in vielen Unternehmen ohnehin auch kritisch gesehen. Wenn man dann noch meint, einfach früher Feierabend machen zu können verdirbt man sich nicht nur sein Image schneller als einem lieb ist, man ist auch schon mittendrin an den nicht zulässigen Vorteilen für BRM.
Erstellt am 02.03.2015 um 11:47 Uhr von Snooker
@celestro
Hier geht es um ein Inhouse Seminar. Wie Wäre es denn wenn ihr euch einfach an den Referenten wendet und ihn fragt ob der es täglich nicht so zuschneiden könnte das es mit der Arbeitszeit überein kommt.
Erstellt am 02.03.2015 um 12:02 Uhr von gironimo
Vielleicht sollte man auch in Erwägung ziehen, dass man das Gehörte noch einmal nachließt oder vertieft.
Ich finde es ohnehin unglücklich, ein Seminar mit Arbeit zu kombinieren. Ein InhuoseSeminar sollte deshalb auch nicht unbedingt im Haus stattfinden. Besser wäre ein nahegelegener Tagungsraum.
Erstellt am 02.03.2015 um 12:14 Uhr von Pickel
Gironimo. Ein inhouse-Seminar kann qua Definition NUR im Haus stattfinden.
Davon ab: Auch bei der Wahl eines nahegelegenen Tagungsraums ist das BRM nach Seminarende in der Pflicht, evtl. offene Stunden am Tag im Betrieb fortzusetzen.
Wenn man es schwierig findet, sich nach zB 5 Stunden Seminar noch 3 Stunden an die Maschine zu stellen, kann man ja in diesem Falle offensichtlich Minusstunden nehmen.
Erstellt am 02.03.2015 um 12:45 Uhr von moreno
Ich finde die Idee von Snooker gut das Seminar an die Arbeitszeiten vom Betrieb anzupassen dann sind doch Diskussionen hinfällig und wenn dadurch der letzte Tag nur bis Mittags geht wird halt noch halber Tag gearbeitet ist doch besser als wenn man jeden tag für ne Stunde noch in den Betrieb muss.
Erstellt am 02.03.2015 um 14:36 Uhr von Kölner
Ein Seminaranbieter, der das nicht gewährleisten kann, hat sich m.E. auch nicht mit Ruhm bekleckert...
Erstellt am 02.03.2015 um 14:56 Uhr von celestro
Hallo !
Wir sind 5 Personen und mußten eine Lösung finden, die allen "in den Kram passt". Mit der Zeit der Schulung sind also alle einverstanden gewesen, auch wenn die halt kürzer als die "normale" Arbeitszeit ist.
Vielleicht wird das ein anderes Mal (aufgrund dieser Einschätzung) dann anders ausfallen, wer weiß ? ;-)
Danke und Gruß
Celestro
Erstellt am 02.03.2015 um 19:56 Uhr von gironimo
>Ein inhouse-Seminar kann qua Definition NUR im Haus stattfinden<
Das trifft eben nicht zu. Ein Inhouse-Seminar wird so genannt, weil es exclusiv nur für den BR eines Betriebes stattfindet. Es muss aber nicht im Haus des Betriebes stattfinden.
Da gibt es genügend Beispiele
Erstellt am 02.03.2015 um 20:26 Uhr von Snooker
Dat kommt dabei rum wenn viele nur das geschriebene Wort sehen, nicht aber den Sinn. Man braucht bei google nur mal eingeben "wo darf ein Inhouse Seminar statt finden, scho erscheinen viele Anbieter die schreiben ein Inhouse Seminar KANN auch in ihrem Unternehmen statt finden oder aber in einer Lokalität ihrer Wahl.
Erstellt am 02.03.2015 um 21:01 Uhr von Globus
nur mal ganz doof gefragt... von wann bis wann geht euer Seminar?
Nachtrag: von Tag zu Tag und Uhrzeit zu Uhrzeit
Erstellt am 02.03.2015 um 22:13 Uhr von celestro
5 Tage lang jeweils von 08:30 - 15:30
Und zumindest 3 der Teilnehmer arbeiten Vollzeit und kommen damit dann nicht hin. ;-)
Erstellt am 03.03.2015 um 00:12 Uhr von Globus
hier mal einen Auszug aus der organisation eines Seminaranbieters...
"Weitere Seminartage (Seminarzeit jeweils 6 Std.):
Beginn: 9:00 Uhr
Mittagspause: 12:15 bis 13:15 Uhr
Ende: 16:30 Uhr"
das wird als ein Tag anerkannt...
oder hier von der WAF
"Weitere Seminartage:
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminares
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
12:30 Uhr Mittagspause
14:00 Uhr Fortsetzung des Seminares
15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
17:00 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend"
merkste was?
um was für Zeiten reden wir bei deinem Inhouse?
Erstellt am 03.03.2015 um 18:56 Uhr von celestro
für Globus, der anscheinend nicht lesen kann:
5 Tage lang jeweils von 08:30 - 15:30
und da sind schon Pausen drin. Wie man es also dreht und wendet ... es ist geringer, als die normale Arbeitszeit und damit müssen alle, die kein Minus machen wollen, anschließend noch in die Abteilung gehen. Wieviel Sinn das macht und ob man vielleicht die Zeiten mit dem Seminarleiter doch noch verlängert ... darum geht es primär bei der Fragestellung nicht.
Danke und Gruß
Celestro
Erstellt am 03.03.2015 um 19:20 Uhr von Globus
doch doch, lesen kann ich wohl... genau deshalb ja...
Erstellt am 03.03.2015 um 19:42 Uhr von Moreno
Ja Celesto warum lasst Ihr Euch denn die Seminarzeiten vom Anbieter vorgeben? Entweder er passt sich Euren Arbeitszeiten an oder es wird ein anderer genommen. Wessen Brot ich ess dessen Lied ich sing ;-) wir haben in unserer BV das sämtliche Fortbildungen und Seminare mit 8 Stunden angerechnet werden auch wenn diese vielleicht mal eine Stunde kürzer gehen so das sich keiner Gedanken machen muss vielleicht noch ne Stunde danach arbeiten zu müssen.
Erstellt am 04.03.2015 um 14:48 Uhr von celestro
Das wird ja immer besser. Schauen wir doch mal, was wir über die Zeit finden:
"Wir sind 5 Personen und mußten eine Lösung finden, die allen "in den Kram passt". Mit der Zeit der Schulung sind also alle einverstanden gewesen, auch wenn die halt kürzer als die "normale" Arbeitszeit ist."
Die Angabe 5 Personen bezieht sich wohl kaum auf den Seminarleiter, denn das dürfte recht wahrscheinlich nur 1 sein. Wobei der in den 5 Personen ggf. noch mit drinstecken könnte (ist aber nicht der Fall).
Wieso zum Geier unterstellt man also, irgendjemand ließe sich die Zeiten durch den Seminarleiter (Anbieter) vorschreiben ?
Klingt vielleicht ein bißchen seltsam, aber ich beobachte dies immer öfter in Internetforen. Da bleibt es nicht bei den ggf. spärlichen Fakten, sondern da wird interpretiert bis alles zusammen kracht. Warum eigentlich ? Ich verstehe es nicht ...
Erstellt am 05.03.2015 um 12:10 Uhr von moreno
@celestro was regst du Dich hier eigentlich auf?
Ist doch ganz einfach: Wenn Ihr keine besondere Regelung für Seminartage habt dann müsst Ihr falls dies kürzer ist als ein Arbeitstag, entweder noch arbeiten oder mit den anfallenden Minusstunden leben!
Erstellt am 05.03.2015 um 12:50 Uhr von Snooker
@celestro
*"Wir sind 5 Personen und mußten eine Lösung finden, die allen "in den Kram passt"*
Diese Aussage ist jetzt nicht aber wirklich dein ernst, oder ? Wenn dies nämlich der Fall sein sollte, hättest Du die Eingangsfrage so nicht stellen dürfen. Interessenvertreter mag zwar ein Ehrenamt sein, aber dennoch bringt es Verpflichtungen mit sich. Sorry, aber ich denke nicht das du mit dieser Aussage hier bei irgend jemanden auf Verständnis stösst.
Erstellt am 05.03.2015 um 18:32 Uhr von celestro
@ moreno
Ich mag es halt nicht, wenn Leute Sachen raus hauen wie "warum lasst Ihr Euch denn die Seminarzeiten vom Anbieter vorgeben?", obwohl es keinerlei Hinweise darauf gibt, daß dies überhaupt passiert ist.
@ Snooker
Warum sollte die Aussage nicht mein Ernst sein oder nicht auf Verständnis stoßen ? Wenn wir eine Inhouse-Schulung machen wollen mit 5 BR-Mitgliedern, warum ist es dann falsch die Uhrzeit so zu legen, daß alle gut damit leben können ? In der Firma gibt es schon genug Sachen, die nicht besonders toll laufen, muß man da dann noch extra Stress erzeugen, weil z.B. der BRV vorgibt, wie die Uhrzeit der Schulung zu liegen hat ? Sehe ich nicht so. Wenn es möglich ist, das man mit 5 Personen eine allen genehme Uhrzeit findet und der Anbieter so nett und flexibel ist, wo liegt das Problem ?
Erstellt am 05.03.2015 um 20:31 Uhr von Moreno
Celestro das war die einzige vernünftige Schlussfolgerung! Jetzt meint Ihr ernsthaft weil es bei Euch im Betrieb vieles schief läuft könnt ihr munter mitmachen? Erst nen angenehmen Seminartag planen und dann den arbeitenden Kollegen fröhlich zuwinken wenn Ihr früher nach Hause geht? Mann Mann Mann oder Frau Frau Frau weiß ich ja nicht ;-)
Erstellt am 06.03.2015 um 00:24 Uhr von celestro
Man man man ... manche Leute sollten wohl erst einmal das Lesen lernen.
Zitat Celestro: "Ich für meinen Teil denke, das wir uns (Gleitzeit) ganz normal im System an- und abmelden. Sprich das Seminar als solches ist kürzer als der normale Arbeitstag und demnach erhalten wir auch nur diese Zeit als Ausfall. Wer dann seine Stunden "voll machen will", geht halt danach noch in die Abteilung."
Die von mir angedachten Abrechnungsmodalitäten wurden bestätigt. Deine Vorwürfe sind also absolut absurd. Warum ? Weil wir alle seit der Wahl Neulinge im BR sind und nunmal nicht alles wissen. Daher gibt es ab und an schon einmal Unstimmigkeit.
Wir werden deutlich weniger Pause haben, als wenn wir das Seminar z.B. bei der W.A.F. gemacht hätten. Und statt großer Mengen Fressalien (hatte ich bei BetrVR I) zum Frühstück, Mittagessen und Kaffee ist nur das Mittagessen drin und das deutlich reduziert. Weil wir uns nämlich gerade NICHTS darauf einbilden, nun im BR zu sein und die Dicken markieren zu müssen.
Wie sagte Dieter Nuhr doch gleich ... wenn man keine Ahnung hat ... den Rest bitte bei Google raus suchen, falls nicht bekannt.
Erstellt am 06.03.2015 um 00:39 Uhr von Pjöööng
Tjaja, Snooker schreibt gerne vor, welche Fragen gestellt werden dürfen und welche nicht. Sollte man nicht so ernst nehmen.
Dass der Spätgleiter der erst morgens seine Kinder in den Kindergarten bringen muss andere Ansprüche hat als der Frühgleiter der zu Hause sein muss wenn seine Frau zur Spätschicht entschwindet, dürfte auch dem Dümmsten klar sein.
Ein Blick ins Gesetz:
"Betriebsverfassungsgesetz § 37 Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis
(1) Die Mitglieder des Betriebsrats führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt.
(2) Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
(3) Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Betriebsbedingte Gründe liegen auch vor, wenn die Betriebsratstätigkeit wegen der unterschiedlichen Arbeitszeiten der Betriebsratsmitglieder nicht innerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgen kann. Die Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewähren; ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten.
(4) (...)
(5) (...)
(6) Die Absätze 2 und 3 gelten entsprechend für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Betriebsbedingte Gründe im Sinne des Absatzes 3 liegen auch vor, wenn wegen Besonderheiten der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung die Schulung des Betriebsratsmitglieds außerhalb seiner Arbeitszeit erfolgt; in diesem Fall ist der Umfang des Ausgleichsanspruchs unter Einbeziehung der Arbeitsbefreiung nach Absatz 2 pro Schulungstag begrenzt auf die Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Der Betriebsrat hat bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen die betrieblichen Notwendigkeiten zu berücksichtigen. Er hat dem Arbeitgeber die Teilnahme und die zeitliche Lage der Schulungs- und Bildungsveranstaltungen rechtzeitig bekannt zu geben. Hält der Arbeitgeber die betrieblichen Notwendigkeiten für nicht ausreichend berücksichtigt, so kann er die Einigungsstelle anrufen. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
(7) (...)"
Wenn die Schulung weniger Zeit beansprucht als die übliche Arbetszeit beträgt, ist dann die Befreiung für die restliche Zeit "nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich"?
Ich denke dieAntwort ist wirklich einfach!
Erstellt am 06.03.2015 um 07:52 Uhr von celestro
Das Problem ist eher, daß Sätze kommen wie "einzig logische Schlußfolgerung", aber selten Dinge wirklich nur einen einzigen Hintergrund haben können.
Die eigentliche Antwort auf die Frage gab es ja schon von Pickel in Antwort 2. Dennoch Danke, daß Du Dir nochmal die Mühe gemacht hast, den Sachverhalt zu untermauern.
Gruß
Celestro