Erstellt am 10.07.2013 um 14:43 Uhr von gironimo
Bei Amtspflichtsverletzungen (siehe § 23 BetrVG) kann das Arbeitsgericht den BR des Amtes entheben. Die Verfehlungen müssen natürlich nachgewiesen werden. Allein die Vermutung, der BR werde wohl wieder Bockmist machen, reicht dazu kaum aus.
Außerdem - Justitias Mühlen malen lamgsam.
Ich empfehle bei anstehenden Entscheidungen dem BR des öfteren auf den Pelz zu rücken und mit ihm den Dialog zu suchen.
Erstellt am 10.07.2013 um 14:43 Uhr von zdophers
Wenn in diesem Jahr Neuwahlen erreicht werden, muss erst 2018 wiedergewählt werden.
Es sei denn auch der neue Betriebsrat wird wieder zurückgetreten.
Erstellt am 10.07.2013 um 14:49 Uhr von widder
am besten ist wohl die Vorgehensweise wie von gironimo beschrieben.
Rückt ihnen auf den Pelz..
Und:
bei den nächsten Wahlen ( ist ja nicht mehr so lange) aufstellen lassen, und im Falle einer Wahl alles besser machen....
Erstellt am 10.07.2013 um 15:05 Uhr von RitaAL
Vielen Dank schonmal für eure Antworten.
Leider schliessen wir "Warten bis zur Neuwahl" komplett aus. Wenn die Gerichte aber solange brauchen, wäre es vielleicht eine Option dem BR vorzulegen das über 25% der Belegschaft für ein Abdanken sind und wir ihnen die Möglichkeit geben freiwillig zurückzutreten bevor wir diesen Schritt wagen. Denkt ihr das würde Sinn machen?
Sagen wir der BR erklärt sich bereit, dankt ab und wir führen eine neuwahl durch, dann brauchen wir 2014 nicht mehr zu wählen wenn der neue BR im Amt bleiben möchte und wählen erst 2018 wieder?
Vielen Dank schonmal :-)
RitaAL
Erstellt am 10.07.2013 um 15:19 Uhr von Charlys
Wie schon erwähnt ist ein Verfahren gem. § 23 auf Antrag der AN sehr schwer. Es müssten mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer dieses mittragen/beantragen.
Es muss ein grober Verstoß gegen Amtspflichten des BR vorliegen.
Dann dauert es bis ein Urteil ggf gefällt und rechtskräftig ist. Sofern das ArbG den BR absetzt, seid ihr bis zum Abschluss der Neuwahl BR_los, was den AG sehr freuen wird.
Letztlich können diese BRM dann wieder zur Wahl antreten. Es freut letztlich den AG.
Erstellt am 10.07.2013 um 15:24 Uhr von betriebsratten
Vorlegen könnt Ihr dem BR was Ihr wollt-er muss erst gar nicht reagieren.
Der einzig gangbare Weg ist der übers Arbeitsgericht und der wird mutmasslich länger dauern als der Zeitpunkt zu dem eh Neuwahlen anstehen.
Aber als Betriebsrat möchte ich immer gerne erleben dass die Meckerer selbst antreten und kandidieren. Und sie werden dann feststellen: Wenn man selbst in der Verantwortung steht sieht manches anders aus :-)
Das hab ich selbst mal so erlebt-in grauer Vorzeit *lächel
Gruss von den Betriebsratten
Erstellt am 10.07.2013 um 15:34 Uhr von RitaAL
Wir haben derzeit grob geschätzt 30-35 % die gegen den derzeitigen BR sind. Einer der Mitglieder wurde zum Line Manager befördert und hat ein team von 8 leuten unter sich + ist die derzeitige offizielle Vertretung für unser aller Chef.
Viele Entscheidungen des BR sind extrem AG freundlich, so freundlich, dass sich der AG kürzlich bei dem BR für seine tolle Unterstützung und Arbeit bedankt hat.
Alle anderen Anfragen der AN werden als Einzelfälle deklariert und nicht bearbeitet.
Die Provisionsregelungen wurden angenommen obwohl 95% unseres Teams diese Ziele nie hätte schaffen können. Vorher wurde der offizielle Firmenanwalt zu Rate gezogen, der natürlich nicht neutral sein kann. Daher mussten wir im nachhinein Anwälte einschalten die extremst verwundert waren warum unser BR diese Regelung abgesegnet hat da sie gegen deutsches Recht ist.
Die Betriebsversammlungen werden einmal pro Jahr durchgeführt. Wird eine Frage oder Kritik geäussert bricht der BR die Versammlung ab mit der Begründung es macht keinen Sinn zu diskutieren
Wir sind mehr als verzweifelt :-/
Erstellt am 10.07.2013 um 15:59 Uhr von Charlys
Provisionsregelungen ... sie gegen deutsches Recht ist
Da wundert mich aber euer Anwalt. Denn da fehlt der wichtige Satz, dass jeder AN diese ganz einfach vor dem ArbG anfechten kann, sie kann nie Rechtskraft erlangen wenn sie gegen deutsches Recht verstößt, da sie in diesem Pkt nichtig ist.
Das ggf sehr viele gegen die Art des Handelns sind, muss nicht bedeuten, dass der BR gegen seine Pflichten verstößt.
Auch wenn ein BR AG freundlich ist, muss dieses kein Verstoß sein.
Das ArbG sehr überbelastet sind und Neuwahlen quasi vor der Tür sind, wird ein ArbG, wenn nicht die Verstöße sehr grob sind, raten einfach die Wahlen zu nutzen.
Erstellt am 10.07.2013 um 16:01 Uhr von Tanzbär
Dein Unmut ist zu verstehen, aber letztendlich sind das von euch gewählte Leute. Ihr kanntet die doch vorher ... Und 30%, die gegen einen BR sind, das sollte keine Ausnahme sein, denn man kann es nicht allen recht machen, also gibt es immer ein paar Meckerer.
Absetzen durch ein Gericht dauert, da habt ihr inzwischen neu gewählt. Da kann man nur raten: Zähne zusammenbeißen und bei der nächsten Wahl selbst aufstellen lassen.
Alles andere ist nichts wert.
Erstellt am 10.07.2013 um 18:20 Uhr von gironimo
Ich will Euch nicht davon abhalten, den BR zum Rücktritt zu bewegen. Wenn die Entscheidungen so AG freundlich sind, wird der AG den BR auffordern zu bleiben.
Und bedenke: Wenn 35% gegen den BR sind (Deine Schätzung) sind immer noch 65 % für ihn.
Erstellt am 11.07.2013 um 13:13 Uhr von RitaAL
Vielen Dank für eure Antworten.
Die erwähnten 35 % sind diejenigen die kein Problem haben es dem BR direkt zu sagen. Leider ist aber einer der BR Mitglieder gleichzeitig Chef von 8 Mitarbeitern, diese würden sich NIE gegen den BR aussprechen falls Gefahr besteht das ihr Chef es dadurch automatisch erfährt. Leider ist es der erste BR den unser Unternehmen je hatte und die meisten der MA die diesen BR gewählt haben, sind längst nicht mehr im Unternehmen....
Wir werden uns das unter Berücksichtigung eurer Antworten nochmal sorgfältig überlegen wie wir weiter vorgehen bzw. ob überhaupt.
Einer der BR Mitglieder ist wie gesagt im mittleren Management und kurz davor ins obere aufzusteigen. Soviel ich weiss, entscheidet der BR ja bei Einstellungen und Beförderungen mit. Darf sie sich als BR Mitglied für ihre eigene Beförderung aussprechen oder ist das nicht gültig?
Merci vielmals
Erstellt am 11.07.2013 um 14:05 Uhr von Watschenbaum
das Problem ist folgendes : der AG will befördern, der BR wird dazu angehört, hat nichts dagegen - Thema durch
für Außenstehende bietet sich hier keine wirksame Möglichkeit, etwas dagegen zu machen, auch wenn der Beschluß des BR fehlerhaft gewesen wäre (Ladungsfehler oder anderes)
und euer Vorhaben, den BR gerichtlich loszuwerden, halte ich ebenfalls für - in Bezug auf euer geplantes Zeitfenster - komplett aussichtslos, - in Bezug auf das Auflösenlassen an sich - überwiegend aussichtslos