Hallo Zusammen,

wir stecken derzeit in einer etwas kniffligen Situation und ich hoffe das ihr mir dazu Rat geben könnt.

Wir erwägen unseren Betriebsrat abzuwählen durch einen entsprechenden Antrag beim Arbeitsgericht. Soviel ich weiss steht die Neuwahl aber im April 2014 an. Wenn wir jetzt einen neuen Betriebsrat wählen würden weil der derzeitige zum Rücktritt gezwungen wurde, gilt dies dann als vorgezogene Neuwahl oder müssen wir im April schon wieder wählen?

Leider ist es für uns nicht tragbar noch bis April zu warten, da alle wichtigen Entscheidungen für das kommende Jahr bereits diesen September getroffen werden und wenn der jetzige Betriebsrat wieder so vorgeht wie in den vergangenen Jahren, dürfen wir 2014 wieder zu den Anwälten rennen und die Dinge in Ordnung bringen die der Betriebsrat verbockt.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

Viele Grüsse,
RitaAL