Doppelfunktion Betriebsrat/IT-Leiter
Hallo, in meiner Doppelfunktion als Betriebsrat und IT-Leiter habe ich auf Anfrage des Betriebsratsvorsitzenden in unserem E-Mail-System recherchiert, ob Vorgesetzte ohne Kenntnis des Mitarbeiters Zugriff auf dessen E-Mails haben. Diese von mir beschafften Informationen wurden vor Gericht verwendet. Jetzt habe ich vom Arbeitgeber eine schriftliche Ermahnung erhalten, ich hätte dem Betriebsrat "meine Sachkunde zur Verfügung gestellt" und wäre dieser Zeit "meinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen" nicht nachgekommen. Wie soll ich darauf reagieren?
Community-Antworten (1)
10.07.2013 um 11:11 Uhr
Ich würde gar nichts tun. Bestenfalls kannst Du antworten, dass Du ja BR-Tätigkeiten hattest. Man kommt natürlich dann vom Hundertsten zum Tausendsten - hattest Du Dich ab- und angemeldet......
Der richtige Weg wär gewesen, dass der BR den AG auffordert ihm die Kontrollrechte einzuräumen und der AG dann Dir den "Auftrag" erteilt.
Andere BRs haben die Kontrollmöglichkeit von vornherein in der Betriebsvereinbarung vereinbart.
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