Hallo, in meiner Doppelfunktion als Betriebsrat und IT-Leiter habe ich auf Anfrage des Betriebsratsvorsitzenden in unserem E-Mail-System recherchiert, ob Vorgesetzte ohne Kenntnis des Mitarbeiters Zugriff auf dessen E-Mails haben. Diese von mir beschafften Informationen wurden vor Gericht verwendet. Jetzt habe ich vom Arbeitgeber eine schriftliche Ermahnung erhalten, ich hätte dem Betriebsrat "meine Sachkunde zur Verfügung gestellt" und wäre dieser Zeit "meinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen" nicht nachgekommen. Wie soll ich darauf reagieren?