Erstellt am 10.07.2013 um 09:11 Uhr von gironimo
Ich würde gar nichts tun. Bestenfalls kannst Du antworten, dass Du ja BR-Tätigkeiten hattest. Man kommt natürlich dann vom Hundertsten zum Tausendsten - hattest Du Dich ab- und angemeldet......
Der richtige Weg wär gewesen, dass der BR den AG auffordert ihm die Kontrollrechte einzuräumen und der AG dann Dir den "Auftrag" erteilt.
Andere BRs haben die Kontrollmöglichkeit von vornherein in der Betriebsvereinbarung vereinbart.