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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rücktritt des Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

T
teletele
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich trage mich mit dem Gedanken als Arbeitnehmervertreter im AR zurück zu treten. Die Gründe liegen darin, dass ich zugleich BRV bin u. in der Doppelfunktion von meinen AR-Kollegen u. von der Vorstandschaft massiv dahin gebracht werden sollte, das BR-Gremium von den "Ansichten" der GL zu "überzeugen". Wenn ich nicht mehr in der Doppelfunktion bin, kann der AR nicht mehr so auf mich einwirken. Meine Frage: Wie erfolgt der Rücktritt als ANV im AR? Vielen Dank.

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Community-Antworten (9)

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nicoline

01.11.2010 um 22:04 Uhr

teletele, das ist doch in der Regel in der Satzung der jeweiligen Gesellschaft geregelt, da solltest Du mal nachlesen.

P
pfeilenbogen

01.11.2010 um 22:22 Uhr

Warum willst Du als BRV auf diese besondere Infoquelle und die Chance, wenn auch kleine der Einflussnahme verzichten?

Du sollest mit Hilfe anderer AN-Vertreter und Gewerkschaftsvertreter den AR überzeugen, dass der BR sich seine eigenen Gedanken macht. Genau so wie esdass Gesetz vorsieht. Der AR aber gerne den Sichten der AN-Vertreter folgen kann

O
Osterhasi

01.11.2010 um 22:45 Uhr

woooowww, das hat jetzt echt die frage beantwortet, irre.

W
wölfchen

01.11.2010 um 23:45 Uhr

. . . tja, das ist der Irrglaube vieler Menschen, die nur in hieriarchischen Strukturen zu denken gewohnt sind - das der BRV ein echter "Vorsitzender" ist, mit Machtbefugnissen usw. Dass jedes BRM eigenverantwortlich arbeitet und der BRV lediglich das Sprachrohr des BR ist, das will in manche Schädel einfach nicht rein . . .

H
Hannelore

01.11.2010 um 23:54 Uhr

Osterhasi

Seine Frage hat ja nicoline schon beantwortet. Daher finde ich solche positiven Aussagen den Koll. zu bestärken sein AR-Mandat zu behalten als sehr hilfreich und gut.

Auf alle Fälle besser als deine nun überhaupt nicht hilfreiche, nun ja was will man on Osterhasen im November auch erwarten, aus verkühlten Ohren

  • teletele *

Überlege Dir deine Pläne noch einmal und mache weiter, pfeilenbogen hat ja Hinweise gegeben die helfen können.

T
teletele

02.11.2010 um 21:20 Uhr

Danke an alle! In der Satzung ist dieser Punkt tatsächl. nicht geregelt. Da der Vorsitzende sowie der stllv. Vorsitzende im AR sehr eng mit der GL den Arbeitnehmervertreter im AR gern als "Instrument" in eine gewisse Richtung mit allen Mitteln bewegen möchten, denke ich wird es sinnvoll sein zurück zu treten. Die Aktionäre sowie die Öffentlichkeit werden sich wohl Gedanken machen warum bei dieser Konstellation der ANV zurücktritt.

L
Lotte

02.11.2010 um 21:55 Uhr

teletele, im AktG (§§ 95 -116) ist einiges zum AR in AGs geregelt, aber nicht der Rücktritt. Daher gehe ich davon aus, dass ein formloses Schreiben an den AR Vorsitzenden genügen dürfte.

N
nicoline

02.11.2010 um 22:15 Uhr

teletele im Drittelbeteiligungsgesetz finde ich auch nichts näheres, deswegen gehe ich von der gleichen Annahme aus, wie Lotte

O
Osterklaus

02.11.2010 um 22:34 Uhr

Du solltest mit einer Frist zurücktreten, die sich mit den Fristen einer Nachwahl deckt. Oder wurdest du mit anhängendem Vertreter gewählt?

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