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MA-Photos gleich Datenschutz ?

L
luciano
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

wir (9èr-Gremium) möchten gerne, dass die Phostos der MA (natürlich auf eigene Entscheidung) bei uns im Outlook reingestellt werden. Der BR sieht hier interne Vorteile ( z.B. wenn neue MA eigestellt werden ...). Der AG lehnt dies ab, weil er hier grundsätzlich die individuelle Zustimmung einholen muss. Seht Ihr dies auch so? Mit welcher Rechtsgrundlage? uns geht es nur darum ggbf. dem AG zu widerlegen, dass er eine Zustimmung einholen muss.

Gruß Luciano

1.11404

Community-Antworten (4)

K
Kölner

09.07.2013 um 09:55 Uhr

Ich kann den AG verstehen. Den BR eher nicht...

G
gironimo

09.07.2013 um 10:10 Uhr

Ich schließe mich Kölner an.

siehe auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

M
mitleserinnenn

09.07.2013 um 11:55 Uhr

Habt ihr auch schon einmal bedacht, dass viele AN dieses ggf gar nicht möchten?

P
Pjöng

09.07.2013 um 13:25 Uhr

Sorry,

verstehe aber mal wieder die Frage nicht:

"... dass die Phostos der MA (natürlich auf eigene Entscheidung) bei uns im Outlook reingestellt werden."

Der Mitarbeiter kann selbst entscheiden ob sein Foto in Outlook "reingestellt" wird?

Dann gibt er doch mit dieser Entscheidung seine Zustimmung...

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